Antrag der CSU Fraktion – Ortsverband Hausham vom 08.09.2020; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08. September 2020 hat der CSU-Ortsverband folgenden Antrag (liegt in der Anlage bei) zur Behandlung im Gemeinderat gestellt:

Die Verwaltung ist damit zu beauftragen, sämtliche gemeindlichen Liegenschaften, allen voran die Kindergärten, die Mittelschule und die Zentrale Sportanlage, dahingehend zu überprüfen, ob eine wirtschaftlich zu betreibende Installation von Photovoltaikanlagen möglich sei.

Dabei sind, unter Einbeziehung des Solarpotentialkatasters des LKR Miesbach:

  • die jeweiligen Investitionskosten je Anlage zu ermitteln
  • die Ausbeute an möglicher Energiegewinnung je Anlage
  • die Werte der ROI (Kapitalrendite) je Anlage sowie
  • die Möglichkeit der Nutzung von Batteriespeichern für den möglichen Eigenbedarf der entsprechenden Liegenschaft

Im Anschluss sind die vorzulegenden Ergebnisse durch eine Fachfirma zu überprüfen, die Empfehlungen für die jeweilige Investition aussprechen sollte.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

Entsprechend dem Antrag der CSU-Fraktion vom 08.09.2020 wird die Verwaltung beauftragt, sämtliche gemeindlichen Liegenschaften, allen voran die Kindergärten, die Mittelschule und die Zentrale Sportanlage, dahingehend zu überprüfen, ob eine wirtschaftlich zu betreibende Installation von Photovoltaikanlagen möglich sei.

Dabei sind, unter Einbeziehung des Solarpotentialkatasters des LKR Miesbach:

  • die jeweiligen Investitionskosten je Anlage zu ermitteln
  • die Ausbeute an möglicher Energiegewinnung je Anlage zu ermitteln
  • die Werte der ROI (Kapitalrendite) je Anlage zu ermitteln, sowie
  • die Möglichkeit der Nutzung von Batteriespeichern für den möglichen Eigenbedarf der entsprechenden Liegenschaft zu prüfen.

Im Anschluss sind die vorzulegenden Ergebnisse durch eine Fachfirma zu überprüfen, die Empfehlungen für die jeweilige Investition aussprechen sollte.

Datenstand vom 26.07.2021 11:14 Uhr