Bebauungsplan Nr. 44 "Rathausstraße Süd"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige Rathausareal beschlossen.

Geplant sind insgesamt 6 Baukörper mit Geschosswohnungsbau.
Die senkrecht zur Bundesstraße angeordneten 4 Baukörper verfügen über 3 Vollgeschosse, Wandhöhe 9,95 m sowie einem um 1,5 Meter zurückversetzten 4 Vollgeschoss, Wandhöhe gesamt 12,35 m.
Die beiden parallel zur östlichen Grundstücksgrenze angeordneten Baukörper sind mit 4 Vollgeschossen geplant, Wandhöhe 12,90 m sowie einem um 1,5 Meter zurückversetzten 5 Vollgeschoss, Wandhöhe gesamt 15,30 m. Alle Gebäude sollen ein Walmdach mit einer Dachneigung von 12° erhalten.
Der bisherige, als Rondell angelegte Zugang zur Fußgänger- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße und dem Bahngleis befindet sich im Baufeld der geplanten Baukörper und wird deshalb verlegt. Geplant ist eine parallel zur Bundesstraße verlaufende Rampenanlage. Auf der Brüstung der Rampenanlage werden versetzt Schallschutzwände angebracht, Gesamthöhe ca. 3 m.

Das gesamte Areal wird mit einer Tiefgarage unterbaut, der Bebauungsplan sieht für die benötigte Anzahl der Stellplätze eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vor. So ist für Wohnungen unter 50 m² und für Zwei-Zimmer-Wohnungen, die im Rahmen des Wohnraumförder-programms errichtet werden, 1 Stellplatz pro Wohnung vorgesehen, für Drei-Zimmer-Wohnungen, die im Rahmen des Wohnraumförderprogramms errichtet werden, sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Begründung und Textlichen Festsetzungen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Begründung und Textlichen Festsetzungen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 11:18 Uhr