Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für leitungsgebundene Einrichtungen (Abwasserentsorgung und Wasserversorgung) sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 KAG).

Nach Art. 8 Abs. 6 KAG kann dieser Bemessungszeitraum maximal vierjährig sein.

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung sind zuletzt in 2016 für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 berechnet worden.

Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind nun für den Zeitraum 2021 bis 2024 neue Kalkulationen erarbeitet worden.

Auf die TOP 6.1 und 6.2 dieser Sitzung wird verwiesen.

Datenstand vom 26.07.2021 11:18 Uhr