Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammsatzung (BGS-EWS/FES); Entscheidung zur Änderung der Abwasser- und Niederschlagsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses am 28.10.2020 wurden die Grundlagen der Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2021 bis 2024 ausführlich besprochen.

Die sich im letzten Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 ergebende kamerale Überdeckung von gesamt 84.112,06 € fließt in voller Höhe als Gebührenentlastung in den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 ein. Eine Verzinsung wird nicht angesetzt.

Die in der letzten Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband veranlassten Änderungen bzw. Anregungen sind in der Kalkulation berücksichtigt.        

Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung der BGS-EWS/FES wie von der Finanzverwaltung vorgeschlagen.

Für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 lag die Abwassergebühr bei 1,74 €/m³ bzw. für die Niederschlagswassergebühr bei 0,45 €/m².

Im neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 beträgt die Abwassergebühr 1,78 €/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr 0,49 €/m².

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 28.10.2020 und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)  
Änderungssatzung:

§ 1

1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
       
„Die Gebühr beträgt 1,78 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“

2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,49 € pro m² pro Jahr“.

§ 2

Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 28.10.2020 und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)  
Änderungssatzung:

§ 1

1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
       
„Die Gebühr beträgt 1,78 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“

2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,49 € pro m² pro Jahr“.

§ 2

Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 11:18 Uhr