Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS);
Entscheidung bzgl. der Änderung der Wassergebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses am 28.10.2020 wurden die Grundlagen der Kalkulation der Wassergebühren für den Zeitraum 2021 bis 2024 ausführlich besprochen.
In der Nachkalkulation ergibt sich nach Abrechnung des letzten Kalkulationszeitraums 2017 bis 2020 eine kamerale Unterdeckung von 624.464 €.
Der Hauptverwaltungsausschuss spricht sich gegen eine Verzinsung dieser Unterdeckung aus.
Bei einer Weiterverrechnung dieser Unterdeckung auf die kommende Kalkulationsperiode von
100 % ergibt sich ein Wasserpreis von 1,89 € /m³ netto.
Die in der letzten Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband veranlassten Änderungen bzw. Anregungen sind in der Kalkulation berücksichtigt.
Für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 lag die Wassergebühr bei 1,20 €/m³ (netto) bzw. 1,29 € (brutto).
Im neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 beträgt die Wassergebühr 1,89 €/m³ (netto) bzw. 2,02 € (brutto).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 28.10.2020 und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrag- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 3 der BGS-WAS wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 1,89 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“
2. § 10 Abs. 4 der BGS-WAS wird wie folgt geändert:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,89 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen
Wassers“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 28.10.2020 und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrag- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 3 der BGS-WAS wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 1,89 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers“
2. § 10 Abs. 4 der BGS-WAS wird wie folgt geändert:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 1,89 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen
Wassers“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2021 11:18 Uhr