Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens;
Grundstück: Flur-Nr. 745/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 44
Bauherr: Niedermeier Gerhard
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Niedermeier beantragt den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 745/2, Alpenstraße 44.
Der Wintergarten soll mit den Maßen 5,85 m x 2,60 m errichtet werden. Die Dachneigung des Wintergartens beträgt 8°.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Alpenstraße“. Dieser Bebauungsplan ist nicht in Kraft getreten, daher kann das Bauvorhaben nach § 34 BauGB behandelt werden.
Das Vorhaben liegt in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des
Nachbarn liegt vor.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung sind bei Garagen und Nebengebäuden die Dächer nur als Sattel- oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° zulässig.
Durch die Errichtung des Wintergartens mit einer Dachneigung von 8° ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig.
Diese Abweichung wird wie folgt begründet:
Durch den bestehenden Balkon ist es nicht möglich, die Dachneigung steiler zu gestalten. Zusätzlich fügt sich der Wintergarten am bestehenden Anbau mit der geplanten Dachneigung ein.
Beschlussvorschlag
1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2020 08:26 Uhr