Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur-Nr. 745/2, Gem. Hausham, Alpenstraße 44 Bauherr: Niedermeier Gerhard


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Niedermeier beantragt den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 745/2, Alpenstraße 44.

Der Wintergarten soll mit den Maßen 5,85 m x 2,60 m errichtet werden. Die Dachneigung des Wintergartens beträgt 8°.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Alpenstraße“. Dieser Bebauungsplan ist nicht in Kraft getreten, daher kann das Bauvorhaben nach § 34 BauGB behandelt werden.

Das Vorhaben liegt in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn liegt vor.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung sind bei Garagen und Nebengebäuden die Dächer nur als Sattel- oder Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 10° zulässig.

Durch die Errichtung des Wintergartens mit einer Dachneigung von 8° ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig.

Diese Abweichung wird wie folgt begründet:

Durch den bestehenden Balkon ist es nicht möglich, die Dachneigung steiler zu gestalten. Zusätzlich fügt sich der Wintergarten am bestehenden Anbau mit der geplanten Dachneigung ein.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.  
                                                                                                                               
2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

                                                                                                     

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Gestaltungssatzung für die Dachneigung des Wintergartens zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2020 08:26 Uhr