Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Gestaltungssatzung bzgl. einer Lärmschutzwand; Grundstück: Flur-Nr. 775/6, Gem. Hausham, Alpenstraße 9 Bauherr: Wimmer Kurt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Herr Wimmer beantragt an Stelle der bestehenden Hecke die Errichtung einer geschlossenen Bretterwand auf dem Grundstück Flur-Nr. 775/6, Alpenstraße 9. Dieser Zaun soll den Lärm und die Abgase der vorbeiführenden Alpenstraße mindern.

Der geplante Zaun soll 1,30 m hoch sein und auf eine bestehende Mauer mit einer Höhe von ca. 0,70 m auf einer Länge von insgesamt ca. 45,00 m entlang der Alpenstraße an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Zaun soll als Lärmschutzwand dienen und besteht aus Holz.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem „Reinen Wohngebiet“ (WR).

Nach der Gestaltungssatzung dürfen Einfriedungen nur als offene Einfriedungen mit einer
maximalen Höhe von 1,50 m errichtet werden. Ausnahmen können aber insbesondere für
Lärmschutzwände zugelassen werden.

Daher wäre eine isolierte Befreiung von der Gestaltungsatzung nötig um die Lärmschutzwand zu errichten.

Herr Wimmer begründet die Errichtung eines Lärmschutzzauns wie folgt:
In der Alpenstraße wurden in den letzten Jahren bis heute etliche neue Häuser erstellt, so dass dadurch eine nicht gerade geringe Lärmbelästigung durch Baustellenfahrzeuge (wie Liefer-LKWs und Betonmischer etc.) entsteht, die dann natürlich auch ein größeres Verkehrsaufkommen durch mehrere Bewohner nach sich ziehen. Es dürfte auch bekannt sein, dass in der Alpenstraße öfters Baum- bzw. Holztransporte durchgeführt werden. Nicht zuletzt nimmt ja auch der Ausflugsverkehr in Richtung Huberspitz und Gindelalm stetig zu.

Bei der Alpenstraße handelt es sich um eine Ortstraße mit einer Tempo-30 Zone. In diesem Bereich wurde nur eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt aber keine Verkehrszählung.  


Die Darstellung der geplanten Lärmschutzwand entspricht nicht den Vorstellungen der Bauausschussmitglieder. Die Verwaltung wird beauftragt die Gestaltung des Lärmschutzzaunes mit dem Antragsteller noch mal zu besprechen.

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr