Tektur zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und eines Carports; Grundstück: Flur-Nr. 725/25, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1d Bauherr: Schuivens Marion und Erik


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 14.05.2019 bereits in der Bauausschusssitzung behandelt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt.

Die Familie Schuivens beantragt eine Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage und eines Carports. Die bereits genehmigten Außenmaße ändern sich nicht. Es wird im Osten ein Balkon errichtet, in diesem Bereich wird das Dach über den Balkon erweitert und an der Nordseite wird eine Außentreppe errichtet.  Das Kellergeschoss wird etwas größer gestaltet als im bereits genehmigten Plan.

Im Vergleich zu dem genehmigten Plan rückt die Garage mehr in den Hang, davor wird ein zusätzlicher Carport errichtet. Der Carport wird mit einem Flachdach versehen, das zusätzlich begrünt werden soll, um sich in den Hang einzufügen.

Das Hauptdach soll mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.

Es wird für das Flachdach von dem geplanten Carport und der Dacheindeckung jeweils eine Abweichung der Gestaltungssatzung benötigt.

Laut § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Gestaltungssatzung können Flachdächer bei starker Hangneigung, bei Unterflurgargen oder zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden.

Das Flachdach wird wie folgt begründet:

Der Carport fügt sich in die starke Hangneigung ein, zusätzlich wird das Flachdach noch begrünt, um sich besser einzubinden.

Laut § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.  

Die anthrazitfarbige Dacheindeckung wird wie folgt begründet:

Das Haus wird auf der südlichen Dachseite mit einer schwarzen 10kW Photovoltaik Anlage ausgestattet. Durch die großflächige Anlage mit 11x3 Modulen wird ca. 80% der südlichen Dachhälfte von der PV Anlage ausgefüllt. Bei der laut Gestaltungssatzung geforderten naturroten Dachziegelfarbe ergibt sich deshalb ein sehr großer Kontrast der PV Anlage, wodurch die Anlage extrem ins Auge stechen würde.
Zusätzlich ergibt sich durch die Dimension der Anlage ein großer optischer Unterschied der Nord- und Süddachschräge, mit der Nordseite in Rot und der Südseite hauptsächlich in schwarz. Bei einem Dach in einer dunklen Graustufe gehalten, würde sich die PV Anlage wesentlich besser integrieren, sowohl in der gesamten Optik des Hauses als auch in der gesamten Ästhetik.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Flachdachs für den geplanten Carport zu.      


2. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu.      


3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Flachdachs für den geplanten Carport zu.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr