Tektur zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung; Grundstück: Flur-Nr. 725/26, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1e Bauherr: Olejak Ramona und Reinhold


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der oben genannte Bauantrag wurde am 14.05.2019 bereits in der Bauausschusssitzung behandelt und vom Landratsamt Miesbach genehmigt.

Die Familie Olejak beantragt eine Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage und einer Einliegerwohnung. Die bereits genehmigten Außenmaße ändern sich nicht. Es wird ein Gang zwischen dem Haus und der Garage errichtet. Der Gang ist 1,84 m breit und 10,14 m lang, daher rückt die Garage etwas nach Süden.  Das Kellergeschoss wird etwas größer gestaltet als im bereits genehmigten Plan.

Es ist laut § 3 Abs. 3 unserer Gestaltungssatzung zu beachten, dass der Dachüberstand mindestens 60 cm beträgt.

Das Hauptdach soll mit anthrazitfarbigen Dachziegeln eingedeckt werden.

Laut § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken.
 
Es wird für die Dacheindeckung eine Abweichung von der Gestaltungssatzung benötigt.

Die anthrazitfarbige Dacheindeckung wird wie folgt begründet:

Das Haus wird auf der südlichen Dachseite mit einer schwarzen 10kW Photovoltaik Anlage ausgestattet. Durch die großflächige Anlage mit 11x3 Modulen wird ca. 80% der südlichen Dachhälfte von der PV Anlage ausgefüllt. Bei der laut Gestaltungssatzung geforderten naturroter Dachziegelfarbe ergibt sich deshalb ein sehr großer Kontrast der PV Anlage, wodurch die Anlage extrem ins Auge stechen würde.
Zusätzlich ergibt sich durch die Dimension der Anlage ein großer optischer Unterschied der Nord und Süddachschräge, mit der Nordseite in Rot und der Südseite hauptsächlich in schwarz. Bei einem Dach in einer dunklen Graustufe gehalten, würde sich die PV Anlage wesentlich besser integrieren, sowohl in der gesamten Optik des Hauses, als auch in der gesamten Ästhetik.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu. Der Dachüberstand muss mindestens 60 cm betragen.     

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 5 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Dacheindeckung zu. Der Dachüberstand muss mindestens 60 cm betragen.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr