Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Autohauses zu einem Fitnessstudio; Grundstück: Flur-Nr. 1351/12, Gem. Hausham, Industriestraße 1c Bauherr: Bettschar Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Bettschar beantragt eine Nutzungsänderung des bestehenden Autohauses, Fl. Nr. 1351/12, Industriestraße 1c, in ein Fitnessstudio. Am Gebäude wird äußerlich nichts verändert. Im Innenbereich werden Toiletten und Umkleiden neu eingeteilt.

Durch das neue Fitnessstudio sind 10 Stellplätze erforderlich. Es sind auf dem Grundstück 27 Stellplätze vorhanden, von denen 9 Stellplätze den weiteren Nutzungen des Gebäudes vorbehalten sind.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch), in einem Mischgebiet.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.        

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr