Bebauungsplan Nr. 23 "Industriestraße" Bauantrag zur Erweiterung einer Norma-Filiale in Hausham; Grundstück: Flur-Nr. 1103/0, Gem. Hausham, Industriestraße 3-6 Bauherr: Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Lebensmittelmarkt Norma beantragt eine Erweiterung der bestehenden Norma-Filiale in der Industriestraße 3-6, Fl. Nr. 1103/0.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ im Sondergebiet Einkaufszentrum.

Die geplante Erweiterung würde die festgesetzten Baugrenzen überschreiten. Zusätzlich würde die neue Verkaufsfläche 1.200 m² betragen. In den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ ist für den Bereich Bestand Norma eine Verkaufsfläche von 1.150 m² festgesetzt.

Generell sind in einem Sondergebiet Einkaufszentrum 1.200 m² Verkaufsfläche zulässig, die geplante Erweiterung widerspricht auch nicht den Grundzügen der Planung.

Zu prüfen ist deshalb, ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist oder ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden kann.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann nach § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Weder die Grundzüge der Planung noch nachbarliche Interessen werden durch die geplante Erweiterung berührt. Angesichts des bestehenden Baukörpers mit einer Grundfläche von ca. 1.500 m² ist die Überschreitung der Baugrenzen durch die geplante Erweiterung um eine Fläche von ca. 163 m² auch städtebaulich vertretbar.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann deshalb erteilt werden.
Die geänderten Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche sind in der nächsten Bebauungsplanänderung zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die Erweiterung der Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche werden in der nächsten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ eingearbeitet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die Erweiterung der Baugrenzen und die Erhöhung der Verkaufsfläche werden in der nächsten Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr