Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels und einer 2. Wohneinheit; Grundstück: Flur-Nr. 676/17, Gem. Hausham, Frühlingstraße 18 Bauherr: Riedl Renate und Martin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Familie Riedl beantragt an der Westseite des bestehenden Wohnhauses im Dachgeschoss die Errichtung eines Quergiebels. Die Dachneigung des geplanten Quergiebels beträgt 18°. Dadurch wird der bisherige Balkon zur westlichen Gebäudeaußenwand. Zudem wird an dieser Seite noch ein 2,50 m x 5 m großer Balkon angebaut. An der Nordwestseite wird eine Außentreppe errichtet. Im Obergeschoss soll eine zweite Wohnung untergebracht werden. Zusätzlich wird im Erdgeschoss das Bad mit den Maßen 2,80 m x 1,50 m erweitert.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) in einem reinen Wohngebiet (WR). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Die für 2 Wohnungen benötigten 4 Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Das Vordach des Quergiebels reicht nicht bis über den Balkon. Laut § 3 Abs. 7 unserer Gestaltungssatzung muss das Vordach über den Balkon reichen.

Die fehlende Überdachung wird wie folgt begründet:

Zum einen soll der Freisitz (Balkon) nicht überdacht werden, damit die Wohnung im Dachgeschoss auch eine Möglichkeit hat, im Freien zu sitzen. Durch einen auf Fuge verlegten Holzbelag würde die darunterliegende Gartenfläche nicht versiegelt. Außerdem erhält der Wohnbereich im Dachgeschoss ohne das weit ausragende Vordach mehr Tageslicht und bestehende Sichtachsen der Nachbarn werden weniger beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Vordaches über den Balkon zu.      

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Abweichung von § 3 Abs. 7 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich des Vordaches über den Balkon zu.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr