Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Am Huberspitzweg"; Anfrage der Eheleute Christa und Wilhelm Sigel zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf das gesamte Grundstück Flur-Nr. 707/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bereits im Mai 2019 haben die Eheleute Sigel angefragt, ob auf der Restfläche des Grundstücks Flur-Nr. 707/7 eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern für ihre Kinder möglich ist. Sowohl der Bau- und Umweltausschuss als auch das LRA Miesbach haben die Auffassung vertreten, dass aufgrund der Lage im Außenbereich und der topografischen Gegebenheiten maximal 1 Wohnhaus neben der Garage vorstellbar sei. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück Flur-Nr. 707/7 geteilt und nunmehr wird ein Bebauungsvorschlag für das Grundstück Flur-Nr. 707/8 gestellt.
 
Um eine Bebauung zu ermöglichen, müsste zuerst Baurecht geschaffen werden durch Einbe-ziehung einer Teilfläche von ca. 465 m² des Grundstücks Flur-Nr. 707/8 in den Geltungsbereich der Satzung „Am Huberspitzweg“.

Das Grundstück liegt im Außenbereich und damit im Geltungsbereich der Landschaftsschutz-verordnung „Egartenlandschaft um Miesbach“. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens kann ein Bauvorhaben von den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung befreit werden.

Topografisch gestaltet sich das Grundstück als sehr anspruchsvoll, da das Gelände von Norden nach Süden steil ansteigt. Der Bebauungsvorschlag sieht vor, das Gebäude der Hangneigung anzupassen. Ein Baugrundgutachten wurde bereits erstellt.

Bei einer Änderung des Geltungsbereichs der Satzung sollte zudem ein Teil der Grünfläche auf Grundstück Flur-Nr. 669/8 aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen werden, da diese Teilfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ einbezogen wird.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Geltungsbereich der Einbeziehungs- und Klar-stellungssatzung “Am Huberspitzweg“ hinsichtlich der Grundstücke Flur-Nrn. 707/8 und 669/8 zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Geltungsbereich der Einbeziehungs- und Klar-stellungssatzung “Am Huberspitzweg“ hinsichtlich der Grundstücke Flur-Nrn. 707/8 und 669/8 zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.02.2021 14:38 Uhr