Bebauungsplan Nr. 6 "Rathausstraße"; Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung eines Doppelhauses auf Grundstück Flur-Nr. 1170/69, Gem. Hausham - Änderungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr. 1170/69 ist das einzige noch unbebaute Grundstück im Geltungsbereich des BPL Nr. 6 „Rathausstraße“.

Der Grundstückseigentümer plant nun dieses Grundstück zu bebauen. Der Bebauungsplan sieht hierfür Baugrenzen mit den Maßen 11 m x 9 m vor. Der Grundstückseigentümer möchte aber ein Doppelhaus mit den Maßen 15 m x 10,50 m errichten und die Doppelgarage an die südöstliche Grundstücksgrenze verschieben. Die geplante Wandhöhe mit 6,50 m entspricht im Durchschnitt der umliegenden Bebauung. Es handelt sich somit um eine maßvolle Nachverdichtung und Erweiterung des Baurechts.

Um die geplante Bebauung zu realisieren, muss der Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen geändert werden. Das Architekturbüro Staudinger, das auch die bisherigen Bebauungsplan-änderungen gefertigt hat, hat einen Planentwurf vorgelegt. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ für das Grundstück Flur-Nr. 1170/69 im vereinfachten Verfahren zu ändern und billigt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ für das Grundstück Flur-Nr. 1170/69 im vereinfachten Verfahren zu ändern und billigt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr