Werbeanlage an der Industriestraße 4 Grundstück Fl.Nr. 1103/6, Gem. Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.09.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss das gemeindliche Einvernehmen zu dem an der Industriestraße in dem Grünstreifen nähe dem NORMA-Lebensmittelmarkt errichteten Werbepylon der Firma Sixtus erteilt, befristet bis 31.12.2020.
Die Baugenehmigung des Landratsamts Miesbach ist unbefristet erteilt.
Zwischenzeitlich hat die Firma Sixtus ihren Firmensitz aus dem Gemeindegebiet Hausham verlegt, der Werbepylon steht aber noch, wenn auch ohne Beschriftung.
Nunmehr haben andere Gewerbetreibende der Industriestraße 5 – 13 angefragt, ob es nicht möglich ist, den bestehenden Pylon mit ihrer Werbung zu bestücken. Die Firma Sixtus kann sich die Benutzung des Pylons durch andere Gewerbebetriebe der Industriestraße durchaus vorstellen.

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham ist eine Werbeanlage, die nicht an der Stätte der Leistung ist, unzulässig.

Eine Werbetafel für einen Gewerbebetrieb, dessen Standort außerhalb des Grundstücks der Stätte der Leistung liegt, stellt eine Anlage für Fremdwerbung dar und ist damit als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu betrachten. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist deshalb hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wie die eines selbständigen Gewerbebetriebes in dem jeweiligen Baugebiet zu beurteilen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ im Sondergebiet Einkaufszentrum. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen hinsichtlich Werbeanlagen. In einem Sondergebiet für Handel (Einkaufszentrum) ist eine Werbeanlage für Wirtschaftswerbung zulässig.

Da der Pylon bereits baurechtlich genehmigt ist, sollte mit den Gewerbetreibenden an der Industriestraße 5 – 13 über den Inhalt der von ihnen beabsichtigten Werbung gesprochen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Übernahme des Pylons mit der Firma Sixtus zu vereinbaren und im Übrigen ein Werbekonzept zu erstellen.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Übernahme des Pylons mit der Firma Sixtus zu vereinbaren und im Übrigen ein Konzept für ein Verkehrsleitsystem für Gewerbehinweisanlagen im gesamten Gemeindegebiet zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr