Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz";
Bauantrag zur Errichtung einer Garage
Grundstück: Flur-Nr. 1193/5, Gem. Hausham, Rathausstraße 62
Antragsteller: Grabichler Alfred
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Grabichler beantragt die Errichtung einer Garage mit 9,05 m x 5,13 m und einer Einfahrtshöhe von 3,40 m.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Das Baufenster für eine Garage ist in der Originalfassung des Bebauungsplans eingezeichnet, allerdings wurde die Garage bis jetzt nie errichtet.
Da die Wandhöhe der geplanten Garage höher ist als eine mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, handelt es sich um keine nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBo verfahrensfreie Garage.
Von der Rathausstraße aus gesehen nimmt die Garage die Dachneigung der östlich angrenzenden Garage auf, bleibt am First aber um ca. 86 cm niedriger, so dass ein Satteldach entsteht.
Da das Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und die Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO vorliegen, kann die Behandlung des Bauantrags im Genehmi-gungsfreistellungsverfahren beantragt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr