Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Schlierachstraße" hinsichtlich des Grundstücks Flur-Nr. 683/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr. 683/2, Nähe Schlierachstraße, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schlierachstraße“ und ist als „Gefährdungsbereich lt. Gutachten Deutsche Montan Technologie GmbH vom 06.04.2006 festgesetzt. Da auf dem Grundstück tagenaher Bergbau / Tagesöffnungen vorhanden sind, sind für eine Nutzung des Grundstücks zu Wohnbauzwecken gemäß dem Gutachten der Firma DMT vom 20.04.2006 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
  1. Es müssten Bohrarbeiten zum Erkunden der Lagerstätte, zum Aufsuchen der beiden Schächte und der Stollenstrecke sowie zur Untersuchung des Flözes Großkohl erfolgen.
  2. Eine Kostenschätzung für die mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlichen Sicherungsarbeiten können erst nach Vorlage der Erkundungsbohrergebnisse aus Kenntnis des tatsächlichen Gefährdungsumfangs erfolgen. Gerade bei einer Schachtsicherung können alternative Maßnahmen wie
  • Aufbringen einer Abdeckplatte nach statischen Erfordernissen und in Abhängigkeit zur Standsicherheit des umgebenden Gebirges,
  • Stabilisierung einer ggf. vorhanden Lockermassenverfüllung oder Verfüllung mit anschließenden Nachinjektion oder
  • Einbringen von kohäsiven Füllsäulenabschnitt
in Betracht kommen, die kostenmäßig differieren.

Die auf Grundlage der Sachverhalte durchgeführte, überschlägige Kostenschätzung für die notwendigen Sicherungsarbeiten geht hier von beträchtlichen Kosten aus.

Um für eine künftige Verwertung des Grundstücks zu Wohnbauzwecken Planungssicherheit zu erhalten, stellt die Grundstückseigentümerin den Antrag, ob bei Durchführung der Sicherungsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des Gutachtens eine Änderung des Bebauungsplans mit Aufnahme eines Baufensters für das Grundstück in Aussicht gestellt werden kann.
Die Firma E.ON SE geht bei einer Sicherung des Grundstücks gemäß den Vorgaben des Gutachtens durch eine Fachfirma von einer technischen Bebaubarkeit des Grundstücks aus.
Das Grundstück ist mit einem Bergschadensverzicht zugunsten der Oberkohle belastet. Eine Löschung des Bergschadensverzichts ist möglich, muss aber separat bei E.ON SE beantragt werden und die Bedingungen für die Löschung werden dann auch mitgeteilt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss kann sich grundsätzlich eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Schlierachstraße“ zur Ausweisung des Grundstücks Flur-Nr. 683/2 als Baugrundstück im östlichen Bereich entlang der Schlierachstraße mit einer Fläche von ca. 500 m² vorstellen, sofern der Nachweis erbracht ist, dass die für eine Bebaubarkeit des Grundstücks erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durch eine Fachfirma ausgeführt wurden und durch die Firma E.ON SE abgenommen wurden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss kann sich grundsätzlich eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Schlierachstraße“ zur Ausweisung des Grundstücks Flur-Nr. 683/2 als Baugrundstück im östlichen Bereich entlang der Schlierachstraße mit einer Fläche von ca. 500 m² vorstellen, sofern der Nachweis erbracht ist, dass die für eine Bebaubarkeit des Grundstücks erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durch eine Fachfirma ausgeführt wurden und durch die Firma E.ON SE abgenommen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr