Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Carport und Vereinfachung der Dachfläche in eine Giebelrichtung;
Grundstück: Flur-Nr. 643/13, Gem. Hausham, Glückaufstraße 17
Antragsteller: Gangkofner Felix
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Gangkofner beantragt den Umbau eines Einfamilienhauses mit Carport und einer Vereinfachung der Dachfläche in eine Giebelrichtung.
Das Grundstück Flur-Nr. 643/13 liegt in einem allgemeinen Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Erhaltungssatzung Nr. 12 „Abwinkl“.
Der Antragsteller beabsichtigt auf der Südseite die Terrasse und den Balkon mit einer Glasfront zu verschließen. Dadurch entsteht mehr Wohnraum. Auf der Westseite wird der bestehende Schuppenanbau durch einen Carport mit 2 hintereinanderliegenden Stellplätzen ersetzt. An den Grundflächen des Gebäudes wird nichts verändert.
Da der Dachstuhl erneuert wird, ist geplant, dass die Dachführung vereinfacht wird. Momentan besteht ein Giebel mit West-Ost Führung und einer mit Nord-Süd Führung. Nach dem Umbau ergibt sich eine Giebelrichtung von Norden nach Süden. In der Erhaltungssatzung ist festgesetzt, dass auch im Falle von Ersatzbauten die bestehenden Traufhöhen und die Dachneigungen einzuhalten sind. Die Dachneigung des Bestandsdaches beträgt 32°, die auch beim neuen Dachstuhl eingehalten werden muss und deswegen nicht der Gestaltungssatzung entspricht.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr