Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Huberspitzweg", 2. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 13. Oktober 2020 beschlossen, den Geltungsbereich der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Am Huberspitzweg“ hinsichtlich der Grundstücke Flur-Nrn. 707/8 und 669/8 zu ändern.
Das Teilgrundstück der Flur-Nr. 669/8 wird aus dem Geltungsbereich der Satzung herausgenommen und in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 integriert.
Das Bauvorhaben bezieht sich auf den nördlichen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr. 707/8.
Geplant ist ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage mit den Maßen 11 m x 9 m, deshalb wird im Baufenster eine Grundfläche von 100 m² festgesetzt. Als maximale Wandhöhe werden 7,80 m an der Nordostecke des Gebäudes festgesetzt.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Die Gesamtausgleichsverpflichtung für die Einbeziehungssatzung beträgt 350 m² nach der Berechnung der Landschaftsarchitekten Umwelt und Planung S. Schwarzmann und J. Schneider.
Gemäß Leitfaden sind für den Ausgleichsbedarf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und Tiere sowie Landschaftsbild zu bewerten.
Aufgrund der genannten Schutzgüter weist die Eingriffsfläche eine mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Kategorie II) auf.
Die Ausgleichsmaßnahme erfolgt auf dem südlichen Teil des Eingriffsgrundstückes mit der Flur-Nr. 707/8. Hier soll auf einem steilen Geländeabschnitt die Pflanzung einer mesophilen Hecke mit 19 m x 6 m im Anschluss an das bestehende Gehölz (Waldrand) erfolgen. So kann sich das Gehölz nach Westen weiter fortsetzen.
Der südlich davon liegende, etwas flacher geneigte Hangbereich soll als extensive Wiese mit 3 Obstbäumen gestaltet werden, so dass ein lockerer Übergang in Richtung Siedlungsrand entsteht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt vorliegenden Planentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 09:25 Uhr