Vollzug der Gemeindeordnung; Bildung eines neuen beschließenden Ausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.12.2020 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wurden mit Blick auf die fortbestehende Pandemielage Handlungsempfehlungen für die Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen gegeben. Aufgrund dessen ist es zulässig, Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats möglichst weitgehend auf einen oder mehrere Ausschüsse zu übertragen.

Der Gemeinderat hat somit die Möglichkeit, anstelle des gesamten Gremiums einen Ausschuss zu bilden, der fast alle Aufgaben des Gemeinderates übernimmt. Die Besetzung dieses Ausschusses würde im Rahmen der Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vollzogen.

Selbstverständlich kann an Stelle eines völlig neuen Ausschusses auch ein bestehender Ausschuss diese Aufgabe übernehmen.

Es können fast alle Angelegenheiten auf diesen Ausschuss übertragen werden. Aufgrund
Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO können bestimmte Aufgaben nicht übertragen werden. Der Katalog dieser Angelegenheiten ist in der Anlage beigefügt.

Sollte der Gemeinderat entscheiden, einen derartigen Ausschuss zu bilden wäre es sinnvoll und rechtlich zulässig, die coronabedingte Zuständigkeit von der Überschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes an Corona-Neuinfektionen abhängig zu machen. Um dem Gebot der Rechtssicherheit zu genügen, muss aber auf jeden Fall festgelegt werden, auf welchen Zeitpunkt und auf welche Datenbasis abzustellen ist. Aus praktischen Gründen würde für den Zeitpunkt der Tag der Ladung (in der Regel acht bis neun Tage vor der Sitzung) in Betracht kommen. Als Zahlenbasis würde die Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts dienen.

Aufgrund dieser Regelung müsste die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Die Übertragung kann ständig angepasst werden und der für die Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffene Ausschuss kann auch jederzeit wieder aufgelöst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Aufgrund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie wird ein weiterer Sonderausschuss (Corona-Ausschuss) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gebildet.
    (alternativ: Aufgrund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie, wird der derzeitige Hauptverwaltungsausschuss auch zum Corona-Ausschuss gebildet. Punkt 5. kann entfallen.)

  1. Auf diesen Ausschuss werden alle Aufgaben des Gemeinderates, mit Ausnahme der Angelegenheiten des Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO, übertragen.

  1. Dieser Corona-Ausschuss ist anstelle des Gemeinderates zu laden, wenn am Tag der Ladung aufgrund der bestehenden Situation die Infektionsschutzbestimmungen für eine reguläre Gemeinderatssitzung im großen Saal des Alpengasthofes „Glück Auf“ nicht erfüllt werden können.

  1. Nach Bewältigung der Corona-Pandemie ist dieser Ausschuss umgehend aufzulösen.

  2. Mitglieder in diesem Ausschuss sind:

    Freie Wähler Hausham

    a) Röpfl Ria                                                b) Bramböck Johann

    Vertreter 1:        Fellermeier-Liebl Marlies
    Vertreter 2:        Dr. Baur Christian
    Vertreter 3:        Bernschneider Marion

    CSU

    a) Lacrouts Hubert                                        b) Schaftari Josef

    Vertreter 1:        Eckmair Erich
    Vertreter 2:        Eham Georg
    Vertreter 3:        Leidgschwendner Thomas

    SPD:

    a) Danzer Thomas

    Vertreter 1: Ertl Michael
    Vertreter 2: Wagner Peter

    Die GRÜNEN

    a) von Poser Harda

    Vertreter 1: Halletz Willi
    Vertreter 2: Privitera Sascha

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Aufgrund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie wird ein weiterer Sonderausschuss (Corona-Ausschuss) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gebildet.
    (alternativ: Aufgrund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie, wird der derzeitige Hauptverwaltungsausschuss auch zum Corona-Ausschuss gebildet. Punkt 5. kann entfallen.)

  1. Auf diesen Ausschuss werden alle Aufgaben des Gemeinderates, mit Ausnahme der Angelegenheiten des Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO, übertagen.

  1. Dieser Corona-Ausschuss ist anstelle des Gemeinderates zu laden, wenn am Tag der Ladung aufgrund der bestehenden Situation die Infektionsschutzbestimmungen für eine reguläre Gemeinderatssitzung im großen Saal des Alpengasthofes „Glück Auf“ nicht erfüllt werden können.

  1. Nach Bewältigung der Corona-Pandemie ist dieser Ausschuss umgehend aufzulösen.

  2. Mitglieder in diesem Ausschuss sind:

    Freie Wähler Hausham

    a) Röpfl Ria                                                b) Bramböck Johann

    Vertreter 1:        Fellermeier-Liebl Marlies
    Vertreter 2:        Dr. Baur Christian
    Vertreter 3:        Bernschneider Marion

    CSU

    a) Lacrouts Hubert                                        b) Schaftari Josef

    Vertreter 1:        Eckmair Erich
    Vertreter 2:        Eham Georg
    Vertreter 3:        Leidgschwendner Thomas

    SPD:

    a) Danzer Thomas

    Vertreter 1: Ertl Michael
    Vertreter 2: Wagner Peter

    Die GRÜNEN

    a) von Poser Harda

    Vertreter 1: Halletz Willi
    Vertreter 2: Privitera Sascha

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 11:23 Uhr