Ortsrecht;
Erlass einer Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen;
Antrag des Gemeinderates Willi Halletz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Email vom 14. Dezember 2020 hat der Gemeinderat Willi Halletz den Antrag auf Erlass einer Baumschutzverordnung in seinem Namen gestellt. Grundlage dieses Antrages ist das Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2020. Dieses Schreiben und die gleichzeitig vorgelegte Musterverordnung sind in der Anlage beigefügt.
Bereits im Jahr 2014 hat sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Baumschutzverordnung beschäftigt. Damals auf Antrag des Gemeinderates Willi Eisenlöffel.
Dieser Antrag wurde mit einem Abstimmungsverhältnis von 1 : 20 abgelehnt.
Seit diesem Zeitpunkt hat sich an der Sachlage grundsätzlich nichts geändert.
Vor allem überrascht in der Begründung des jetzigen Antrages die Formulierung, dass sich seit längerer Zeit die Beschwerden über gefällte Laubbäume in Hausham gehäuft hätten.
In den letzten 30 Jahren ist der Gemeindeverwaltung keine einzige Beschwerde bekannt. Einzig der durch die Presse im Oktober 2020 bekannt gewordene Vorfall in der Schlierseer Straße 10, wo ein Grundstückseigentümer auf seinem großen Grundstück einige Bäume entfernt hat war in dieser Zeit erwähnenswert. Auch in diesem Fall hat sich nur eine Mieterin im Gebäude auf diesem Grundstück bei der Gemeindeverwaltung erkundigt, ob gegen die Fällung etwas unternommen werden kann. Weitere Nachfragen oder gar Beschwerden waren nicht zu verzeichnen.
Neben den im Antrag genannten Vorteilen, müssen aber auch die Nachteile einer Baumschutzverordnung bedacht werden, wie z. B. dass Grundeigentümer vorhandene Bäume bereits fällen könnten, bevor sie eine gewisse Größe erreicht haben. Zudem stellt sich die Frage, ob der erhebliche Verwaltungsaufwand (Kontrolle der Bäume, Personalaufwand, Eingriff in die Eigentumsrechte usw.) den eventuellen Nutzen rechtfertigt.
Im Landkreis Miesbach haben vier Gemeinden eine Baumschutzverordnung (Bayrischzell, Miesbach, Otterfing und Rottach-Egern).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, eine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Hausham zu erlassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Hausham zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17
Datenstand vom 26.07.2021 11:24 Uhr