Bahnübergänge Agatharied; Erneuerung der Bahnübergänge in Agatharied bei Au 97 und Mühlstatt 95 Errichtung eines Weges entlang der Bahn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

In Agatharied befinden sich auf Höhe Mühlstatt 95 und Au 97 jeweils Bahnübergänge, über die die Grün- und Waldflächen zwischen der Bahnlinie und der östlich gelegenen Schlierach im Bereich Poschmühl/Haidmühl angefahren werden können. Die beiden Bahnübergänge werden über Privat-grundstücke angefahren, sind nicht gewidmet und gelten deshalb laut DB Netz als Bahnübergänge mit einem privaten Straßenbaulastträger, die derzeit als sog. „Altanlagen“ im Bestandsschutz betrieben werden.

Mit Inbetriebnahme des ESTW in Schliersee in Verbindung mit der derzeitigen Taktung der BOB verlieren diese Bahnübergänge ihren Bestandsschutz und sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu erneuern. Da es sich um private Bahnübergänge handelt, sind die Kosten zu 50 % von den Grundstückseigentümern/Berechtigten zu tragen.

Gleichzeitig besteht derzeit ein spezielles Förderprogramm des Bundes für die Auflassung von Privatwegübergängen, das es der Bahn ermöglicht, bei einer evtl. Auflassung des privaten Bahnüberganges die Kosten für eine Ersatzwegeführung usw. bis zu einer bestimmten Höhe komplett zu übernehmen. Damit verbleiben beim „Eigentümer/Berechtigten“ keine Kosten.

Der auf Kosten der Bahn erbaute Weg ist nach Fertigstellung in die Unterhaltspflicht der Gemeinde zu übernehmen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Errichtung eines landwirtschaftlichen Feldweges entlang der Ostseite der Bahnlinie, beginnend in Hausham, OT Agatharied auf Höhe Lehenweg 4 und endend in Miesbach, OT Haidmühl.

Dem Gemeinderat wurden bereits in der Sitzung vom 22.06.2020 die drei Möglichkeiten der Wegeführung vorgestellt:
Variante 1: Erschließung der Grundstücke nur von Süden;
Variante 2: Erschließung der Grundstücke von Süden und Norden;
Variante 3: durchgehender Weg von Agatharied bis Miesbach

Gespräche mit den Grundstückseigentümern haben ergeben, dass eine Erschließung nur von Süden her sowie ein durchgehender Weg nicht gewünscht werden.
Aus diesem Grund soll die Planung der Variante 2, Erschließung der Grundstücke von Süden und Norden weiterverfolgt werden.












Variante 2
Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden
Der insgesamt ca. 778 m lange Weg erstreckt sich mit einer Länge von ca. 468 m von Süden her ab Höhe Lehenweg 4 bis zum Grundstück Flur-Nr. 1816/2 auf Höhe des privaten Bahnübergangs Au 97.


Im Norden beginnt der Weg in Miesbach, OT Haidmühl und endet nach ca. 310 m auf Grundstück Flur-Nr. 1791/0 auf Höhe des privaten Bahnübergangs Mühlstatt 95.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Feld- und Waldweges als Ersatzwegeführung zur Auflassung der privaten Bahnübergänge Au 97 und Mühlstatt 95. Die Wegeführung soll zweigeteilt erfolgen mit einer Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Feld- und Waldweges als Ersatzwegeführung zur Auflassung der privaten Bahnübergänge Au 97 und Mühlstatt 95. Die Wegeführung soll zweigeteilt erfolgen mit einer Erschließung der Grundstücke von Süden und von Norden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 11:26 Uhr