Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 19.04.2021 für ein Projekt des kommunalen Wohnungsbaus an Stelle der bisher geplanten beiden Dreispänner im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 ausgesprochen. Die Grundflächen der beiden Mehrfamilienhäuser betragen 325 m² und 351 m², die Wandhöhe wird auf 9 m angehoben. Durch das ansteigende Gelände überragen die Mehrfamilienhäuser die höhergelegenen Doppelhaushälften mit einer Wandhöhe von 6,80 m aber nicht.
Zudem wurden in den Bebauungsplan zwei Wohnwege aufgenommen, die der Erschließung der hinterliegenden Grundstücke zum Zwecke der Bewirtschaftung dienen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 mit textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.06.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der erneuten Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 41 mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.06.2021 und beauftragt die Verwaltung mit der erneuten Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2021 11:32 Uhr