Kommunalrecht;
Feststellung des Listennachfolgers für die Besetzung des Gemeinderates
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Hubert Lacrouts rückt der nächste Listennachfolger in den Gemeinderat der Gemeinde Hausham nach. Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach
Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.
Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl am 15.03.2020 wäre Herr Adolf Eckmair der nächste Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU. Herr Eckmair hat jedoch mitgeteilt, dass er für das Amt als Gemeinderat nicht zur Verfügung steht.
Nächster Listennachfolger ist Herr Markus Czernik.
In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde der festgestellte Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt und zur Eidesleistung als Gemeinderatsmitglied bereit ist.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Markus Czernik nächster Listennachfolger im Wahlvorschlag der Christlich-Sozialen Union in Bayern e. V. (CSU) ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Markus Czernik nächster Listennachfolger im Wahlvorschlag der Christlich-Sozialen Union in Bayern e. V. (CSU) ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.08.2021 09:00 Uhr