Bebauungsplan Nr. 10 "Ehemaliges Kraftwerksgelände" Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes der Holzverarbeitung und Abbruch des Kleinteilelagers und der überdachten Freilagerfläche; Grundstück: Flur-Nr. 1353/92, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 10 Antragsteller: Pannermayr Manfred


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das Kleinteilelager und die überdachte Freilagerfläche abzubrechen und durch eine Lagerhalle mit den Maßen 8,05 m x 21,90 m, Wandhöhe 4 m, Dachneigung 20° zu ersetzen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“. 
Die nördliche Baugrenze wird durch den geplanten Anbau um ca. 0,95 m – 1,16 m überschritten. 
Zu prüfen ist deshalb, ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist oder ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden kann.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann nach § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Weder die Grundzüge der Planung noch nachbarliche Interessen werden durch die Überschreitung der Baugrenze berührt. Nach Angabe des Bauherrn besteht die Absicht, das überbaute Grundstück von der Grundstückseigentümerin des Nachbargrundstücks abzukaufen. Die Überschreitung der Baugrenzen durch den geplanten Anbau um eine Fläche von ca. 7,65 m² ist auch städtebaulich vertretbar.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann deshalb erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.  Bei der nächsten Änderung des Bebauungsplans werden die geänderten Baugrenzen ergänzt.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Bauantrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.  Bei der nächsten Änderung des Bebauungsplans werden die geänderten Baugrenzen ergänzt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr