Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben;
Grundstück: Flur-Nr. 1100/6, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 8 1/2
Antragsteller: Hausham Miesbacherstraße 8 1/2 GbR
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Bauantrag vom 14.12.2020 hat der Antragsteller den Umbau des Einfamilienhauses zu einem Dreiparteienhaus beantragt. Dabei wird im Dachgeschoss eine kleine Wohnung eingebaut. Der Bauantrag wurde von der Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt im Mai 2021 genehmigt
.
Um die Räume im Dachgeschoss besser nutzen zu können, sollen nunmehr drei Dachgauben eingebaut werden, zwei Dachgauben mit einer Breite mit 2,30 m und 2,75 m auf der Ost- und der Westseite des Daches und eine 5,60 m breite Dachgaube an der Nordseite des Daches.
Die Dachgauben sollen mit Blech eingedeckt werden und eine Dachneigung von 3° erhalten.
Die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes schreibt für Dächer von Hauptgebäuden ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18° - 26° vor und für Pultdächer eine Dachneigung von mind. 10°, wobei andere Dachformen zur besseren gestalterischen Einbindung in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden können.
Zudem sind Dachflächen mit Ziegeln oder Betondachsteinen oder Schindeln einzudecken. Für Blechdächer kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Gauben können auf Grund der Statik und Konstruktion des bestehenden Dachstuhls nur als Flachdachgauben ausgebildet werden und deshalb aus konstruktiven Gründen nicht mit Ziegeln belegt werden, sondern müssen verblecht werden. Die gestalterische Einbindung in den Baubestand ist anders nicht zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahmegenehmigung von § 3 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes. Die Blecheindeckung der Gauben soll der Farbe der Dachziegel in braunroter Farbe angepasst werden.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Ausnahmegenehmigung von § 3 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes. Die Blecheindeckung der Gauben soll der Farbe der Dachziegel in braunroter Farbe angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.02.2022 08:51 Uhr