Bauantrag zur energetischen Sanierung und Anbau von Balkonen; Grundstück: Flur-Nr. 48/2, Gem. Hausham, Fehbachstraße 9, 11 Antragsteller: WBG GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Mehrfamilienhaus Fehnbachstraße 9 und 11 soll energetisch saniert und Balkone angebaut werden. Die Fenster auf der West- und Südseite werden bodentief ausgestaltet, die Balkone sollen mit einer Tiefe von 2,30 m gebaut werden. 

Da lt. gemeindlicher Gestaltungssatzung die Vordächer über die Balkone reichen sollen, wird das Dach auf der Westseite (Traufseite) im Bereich der Balkone abgeschleppt und über die Balkone gezogen. Die Balkone auf der Südseite erhalten eine Glasüberdachung. Aus optischen Gründen ist eine Verlängerung des Satteldachs an der Giebelseite über die südlichen Balkone nicht möglich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss kann auf Grundlage der vorgelegten Pläne das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilen. Soweit der Bauherr Pläne vorlegt mit dem Inhalt, dass die derzeit auf der Südseite angedachten Balkone auf der Westseite angebaut werden wird der 1. Bürgermeister ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss kann auf Grundlage der vorgelegten Pläne das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilen. Soweit der Bauherr Pläne vorlegt mit dem Inhalt, dass die derzeit auf der Südseite angedachten Balkone auf der Westseite angebaut werden wird der 1. Bürgermeister ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 08:51 Uhr