Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl" Antrag auf Befreiung von der Textlichen Festsetzung Grundstück: Flur-Nr. 643/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 13 b Antragsteller: Eberhardt Norman


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flur-Nr. 643/6 entlang des Gehwegs der Schöllerstraße einen hölzernen Sichtschutz für die Terrasse zu errichten. Der Sichtschutz soll von der Hauswand bis zum Terrassenende ca. 3 Meter an der Schöllerstraße entlang sein. Die Elemente aus Lärche haben das Maß 178 x 178 cm und 116 x 178 cm. Die Säulen sind 9 cm x 9 cm x 180 cm mit Pyramidenspitze.
Im Anschluss daran wird ein 120 cm hoher, hölzerner Lattenzaun errichtet.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“. 
Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen besagt, dass Zäune sockellos und nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig sind. Sie sind mit senkrechten holzfarbenen Latten oder als Maschendrahtzaun herzustellen. Über Sichtschutzzäune trifft der Bebauungsplan keine Aussagen.

In § 6 der Satzung über die Gestaltung des Ort-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham ist festgesetzt, dass als Einfriedung entlang öffentlicher Straßen nur offene Zäune aus Naturholz mit einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig sind. Für Lärmschutzwände kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für die ca. 3 Meter lange Sichtschutzwand. Begründung hierfür ist, dass durch die unmittelbare Lage der Terrasse entlang des Fußweges durch die Errichtung eines Sichtschutzes im Bereich der Terrasse ein hohes Maß an Privatsphäre ermöglicht wird.          

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Sichtschutz entlang der Schöllerstraße auf einer Länge von 3 Metern eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für den Sichtschutz entlang der Schöllerstraße auf einer Länge von 3 Metern eine Befreiung von Punkt 4 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 „Abwinkl“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.02.2022 08:52 Uhr