Aufstockung und Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte Grundstück: Flur-Nr. 670/2, Gem. Hausham, Huberbergstraße 13 Antragsteller: Kristina und Bastian Sauter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die bestehende Doppelhaushälfte auf Flur-Nr. 670/2 mit 2 Wohneinheiten durch eine Drehung des Satteldaches in einem Teilbereich aufzustocken, um die Wohneinheit im Obergeschoss, die sich dann über Ober- und dem neuen Dachgeschoss erstreckt, zu vergrößern. Zur besseren Erschließung der beiden Wohneinheiten wird das Treppenhaus in einen neu angebauten Treppenraum an der Nordseite ausgelagert.
Der Treppenraum hat ein Maß von 5,91 m x 4,08 m, wodurch die westliche Gebäudeseite auf insgesamt 16,19 m vergrößert wird. Der First des neu entstandenen Querbaus ist um 1,40 m höher als der Bestandsfirst.
 
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Stellplätze bleiben gleich, da keine zusätzliche Wohnung entsteht, sondern nur eine Vergrößerung der bestehenden Wohnung erfolgt.

An der Ostseite des neuen Treppenhauses können die erforderlichen Abstandsflächen nicht gänzlich auf dem Baugrundstück eingehalten werden und liegen mit einer Fläche von 1,5 qm auf dem angrenzenden Nachbargrundstück mit der Flur-Nr. 670/3. Bedingt ist dies durch die Wandhöhe von 10,21 m, die sich durch die bestehende Grundstücksabgrabung an dieser Stelle mit der Zufahrt zu den Garagen im Kellergeschoss der beiden Doppelhaushälften ergibt. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt bei.

Bauplanrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß dem vorgelegten Plan. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß dem vorgelegten Plan. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 09.02.2022 08:52 Uhr