Vollzug der StVO; Erweiterung der bestehenden Halteverbotszonen in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss des HVA vom 29.07.2020 wurde in der Brentenstraße in Richtung Industriestraße eine beschränkte Halteverbotszone (Zeichen 286) mit dem Sonderzeichen „PKW frei“ errichtet. Im weiteren Verlauf besteht ab Ende des Grundstücks Brentenstraße 5 (E.ON Bayern AG), Fl.Nr. 1353/135 ein absolutes Halteverbot bis zur Einmündung in die Industriestraße.

Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen der einzelnen Betriebe und Einrichtungen im Bereich der Brentenstraße (Lebenshilfe, Pförtnerhaus, Carport Bergwacht/Rotes Kreuz) und der dadurch teilweise entfallenen Stellplätze sollte die Anzahl der Stellplätze entlang der Brentenstraße in Richtung Industriestraße erweitert werden.

Bei der Länge der Brentenstraße ist jedoch eine Ausweichstelle zwingend erforderlich. Diese soll mit mind. 15 lfdm. angesetzt werden, um ein praktikables Ausweichen auch für größere Fahrzeuge zu ermöglichen.

Bei der Ausweisung von Stellplätzen soll auf eine ausreichende Größe der Parkstände geachtet werden. Es sind hierbei die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie vor allem die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen zu beachten.
Aufgrund der Richtlinien könnten auf einer möglichen Länge von etwa 80 Metern etwa 14 Stellplätze mit einer Länge von 5,20 m ohne Markierung entstehen. 
Um keine Schwierigkeiten mit den aus- und einfahrenden Verkehrsteilnehmern zum Garagenhof Haldensiedlung 1-4 zu erlangen, sollte eine Parkmöglichkeit darüber hinaus nicht geschaffen werden.

Es wird daher die derzeitige Halteverbotszone ab dem Ende der Einfahrt zum Grundstück der E.ON bis etwa in Höhe der Einfahrt zur Haldensiedlung 1-4 (Garagenhof) verlängert. Der gesamte Bereich (etwa 100 m) wird mittig durch eine Ausweichstelle von ca. 20 m durchbrochen; die somit entstehenden Bereiche mit einer Parklänge von etwa 40 m je Bereich fassen ca. 14 KFZ.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Länge des Absoluten Halteverbots am nördlichen Fahrbahnrand der Brentenstraße in Richtung Industriestraße zu verkürzen, um auf einer Gesamtlänge von ca. 100 Metern weitere Parkplätze entlang der Brentenstraße zu schaffen. Die Ausweichstelle wird etwa mittig angeordnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Beschilderung samt vorheriger Anordnung aufzustellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, die Länge des Absoluten Halteverbots am nördlichen Fahrbahnrand der Brentenstraße in Richtung Industriestraße zu verkürzen, um auf einer Gesamtlänge von ca. 100 Metern weitere Parkplätze entlang der Brentenstraße zu schaffen. Die Ausweichstelle wird etwa mittig angeordnet und durch eine Zickzack-Linie markiert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Beschilderung samt vorheriger Anordnung aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.02.2022 08:54 Uhr