Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 1077/8, Gem. Hausham, Nähe Agatharieder Weg
Antragsteller: Scheur Veronika und Muschielok Christoph
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flur- Nr. 1077/8 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 21 „Agatharieder Weg“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Die östlich gelegene Doppelhaushälfte soll auf einer Fläche von 9,50 m x 7,98 m mit einer Wandhöhe von 6,70 m, einer Firsthöhe von 8,72 m und einer Dachneigung von 23° errichtet werden.
Die Garage soll 6,00 m x 6,00 m werden.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 21 „Agatharieder Weg“. Damit liegen die Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 1 BayBO vor und die Behandlung des Bauantrags könnte im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Aufgrund der Lage des Baugrundstücks nahe des Überschwemmungsbereichs der Schlierach soll das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 08:54 Uhr