Bauleitplanung; Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße bis Kasten - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße teilweise als Mischgebiet, teilweise Allgemeines Wohngebiet und teilweise Grünfläche dar, die Grundstücke am Kasten sind als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aufgrund der dort inzwischen angesiedelten Gewerbebetriebe ist hier allerdings von einem Mischgebiet auszugehen.

Das gesamte Plangebiet wird über die Alte Miesbacher Straße erschlossen und im Osten begrenzt durch die Bahnlinie und im Westen weitgehend durch die Schlierach.
Bei der Alten Miesbacher Straße handelt es sich teilweise um die alte Ortsdurchfahrt mit Grundstücken, die zum Teil noch mit Altbestand bebaut sind und in den vergangenen Jahren verkauft oder vererbt wurden. Neben Wohnhäusern finden sich im möglichen Plangebiet nichtstörende Büronutzungen sowie zwei große Zimmereien. Einige der betreffenden Grundstücke werden (noch) als Lagerfläche genutzt oder sind Baulücken. 
Um die künftige bauliche Entwicklung für die Grundstücke, die über die Alte Miesbacher Straße erschlossen werden – einschließlich Kasten –, besser steuern zu können, kann für diese Grundstücke ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Aufgrund der Lage des Plangebiets unmittelbar entlang der Bahnstrecke, der guten Erreichbarkeit von der Staatsstraße aus und den einwirkenden Lärmimmissionen ist das Plangebiet aus Sicht der Verwaltung nach wie vor neben Wohnnutzung auch für die Ansiedlung von kleineren bis mittleren Gewerbebetrieben geeignet.

Mit einem Bebauungsplan könnte
  1. die noch entstehende Bebauung (zusätzliche und Ersatzbauten) über Art und Maß der baulichen Nutzung besser gesteuert werden,
  2. möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung (Ersatzbauten!) vorausschauend gelöst werden.  

Der gesamte Planbereich könnte künftig als Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein.
Das mögliche Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 49.000 m².

Das Landratsamt Miesbach hält die Aufstellung eines Bebauungsplans und Ausweisung als Urbanes Gebiet ebenfalls für sinnvoll und schlägt vor, auch den Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten in den Planbereich mit einzubeziehen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0. Der Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T) wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für folgende Grundstücke entlang der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße bis Kasten einen Bebauungsplan aufzustellen:
Flur-Nrn. 1114/2, 1053/17, 1112/13, 1093/2, 1093/3, 1093/4, 1090/9, 1090/0, 1090/1, 1094/0 (T), 1092/3, 1092/4, 1088/2 (T), 1089/0 (T), 1208/0, 1208/14, 1208/5, 1208/6, 1208/7, 1208/8, 1208/10, 1208/12, 1208/9, 1207/2, 1207/3, 1206/0, 1172/11, 1172/0, 1172/4 (T), 1172/5, 1172/6, 1174/0. Der Bereich des Sägewerks Müller zu Kasten mit den Flur-Nrn. 1088/0, 1085/1 (T) und 1085/0 (T) wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 09:20 Uhr