Entlastung zur Jahresrechnung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 12.10.2021 geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2020 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2020 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2022 09:20 Uhr