Haushalt 2022; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 4. April 2022 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2022 ausführlich besprochen. 

Der Hauptverwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsplanes empfohlen.

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     22.630.600 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     8.740.100   EUR             


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     4.111.800 EUR festgesetzt. 



§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                            310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende 
Haushaltssatzung:

       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     22.630.600 EUR           
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit     8.740.100   EUR             


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     4.111.800 EUR festgesetzt. 



§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt 
festgesetzt 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                 280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                            310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           3.500.000   EUR          festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2022 10:09 Uhr