FC Hausham 07 e.V.; Information über den derzeitigen Sachstand und Entscheidung über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Kassier des FC Hausham, Christian Halletz (an diesem Tag gemeinsam mit dem 2. Vorstand, Önder Oguz) sprach unter anderem am 17.05.2022 in der Gemeinde vor. 

Herr Halletz führte dabei aus, dass zwei Darlehen von Privatpersonen bestehen. Er möchte aber nicht, dass Namen bekanntgegeben werden. Angeblich wurde von dem Darlehensgeber so viel Geld zur Verfügung gestellt, dass alle Rechnungen bezahlt werden konnten. 

Auch im Rahmen einer Gemeinderatssitzung führte Herr Christian Halletz aus, dass man sich über einen Zuschuss der Gemeinde sehr freuen würde. Mit dem Bau wurde aber längst begonnen. Die Zahlung von Rechnungen sei aber gesichert, da sie Privatdarlehen erhalten haben. 

Am 20.06.2022 übersandte uns Christian Halletz per E-Mail die Darlehensverträge. Wir fügen diese in der Anlage bei. Bei dem Gläubiger handelt es sich um einen Stephan …. aus München.

Es handelt sich um ein Darlehen vom 31.10.2021 in Höhe von EUR 60.000,-- und um ein weiteres Darlehen vom 03.05.2022 in Höhe von EUR 30.000,--. 

Mit Schreiben vom 09.08.2022 (in Kopie anbei) wurde uns seitens des damaligen 1. Vorstandes, Christian Voulgaris, mitgeteilt, dass diverse Sponsoren Zahlungen zugesagt haben. 

Aufgrund der Darlehensverträge und der Tatsache, dass die Rechnungen der Handwerker bezahlt wurden und aufgrund der Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des Herrn Voulgaris, gingen wir davon aus, dass die Finanzierung des Projekts gesichert ist. 

Insbesondere die Darlehensverträge enthalten Bestimmungen, nach der die Rückzahlung erst ab vollständiger Nutzbarkeit des Vereinsheims (dies dürfte nach wie vor nicht der Fall sein) fällig wird. Ebenso wurde in den Verträgen aufgenommen, dass Zahlungsansprüche dann nicht geltend gemacht werden können, wenn der Verein hierdurch in Zahlungsschwierigkeiten gerät. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham hat sodann im Rahmen der Sitzung vom 19.09.2022 beschlossen, dass für das Vereinsheim insgesamt ein Betrag von EUR 30.000,-- zur Verfügung gestellt wird. Den Beschluss fügen wir in Kopie bei. 

Die Auszahlung sollte nur erfolgen, wenn diese durch den Stiftungsrat der Kühnen-Stiftung bestätigt wird. 

Aktuell liegt uns nach wie vor keine entsprechende Bestätigung der Stiftung vor. 

Die aktuellen Vereinsvorstände, Herr Asanger und Herr Both fanden sich am 07.12.2022 im Rathaus der Gemeinde Hausham ein. Sie teilten dabei mit, dass die Darlehensverträge durch Herrn Willi Halletz als Vertreter für den Darlehensgeber gekündigt wurden. Der Verein ist nicht in der Lage, den Gesamtbetrag von EUR 90.000,-- zurückzubezahlen. Daher wurde auf Anraten der Rechtsanwältin Dr. Baudisch, die den Verein vertritt, ein Insolvenzantrag gestellt. 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hingerl aus Wolfratshausen bestellt. Dieser hat bereits Kontakt mit uns aufgenommen. 

Den Darlehensgeber persönlich haben wir angeschrieben. Eine Rückantwort haben wir noch nicht erhalten. 

Mit E-Mail vom 08.12.2022 wandten wir uns an Herrn Willi Halletz und haben dabei nachgefragt, ob es zutrifft, dass er die Darlehensverträge für den Darlehensgeber gekündigt hat. Herr Halletz teilte sodann am 08.12.2022 mit, dass es richtig ist, dass er die Verträge gekündigt hat. Er habe eine Generalvollmacht. Im Übrigen würde er weitere Fragen nicht beantworten, wir könnten uns an seine Anwältin richten. 

Die Vollmacht des Herrn Willi Halletz liegt uns noch nicht vor. Mit E-Mail vom 14.12.2022 teilte uns Herr Willi Halletz mit, dass er uns die Vollmacht in den nächsten Tagen nach Rücksprache mit seiner Anwältin hereingeben wird. 

Im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 13.12.2022 teilte Herr Willi Halletz mit, dass der/die Darlehensverträge nur abgeschlossen wurden, weil die Gemeinde Hausham die Vorlage von Rechnungen gefordert hat. 

Es würde sich nur um Überbrückungsdarlehen handeln, es war nie vorgesehen, dass diese Verträge längerfristig Bestand haben sollen. 

Der Darlehensgeber selbst würde sich zu der Angelegenheit nicht äußern. 

Die Problematik habe sich alleine wegen der neuen Vorstandschaft des Vereins ergeben. 

Für uns ergibt sich damit derzeit folgendes:

Offenbar waren die Angaben der Beteiligten gegenüber der Gemeinde unzutreffend. Der aktuelle Vorstand, Herr Asanger und Herr Both, führten uns gegenüber aus, dass sie keine Kenntnis von Sponsorenverträgen hätten und auch entsprechende Zahlungen bei dem Verein nicht eingehen würden. Es würden zwar Überweisungen erfolgen, aber diese können den Sponsoren nicht zugeordnet werden. 

Entgegen der Aussagen der Beteiligten bestehen also offenbar keine langfristigen Darlehensverträge, ferner müssen wir derzeit davon ausgehen, dass auch die Sponsorenverträge nicht, wie dargestellt, zur Auszahlung kamen. 

Der Beschluss am 19.09.2022 erfolgte daher unter falschen Voraussetzungen. 

Für uns war immer Voraussetzung, dass die Finanzierung des Gesamtprojekts gesichert ist. Dies ist Voraussetzung für alle Zuschüsse der Gemeinde gegenüber Vereinen.

Mit E-Mail vom 15.12.2022 wurde uns durch Herrn Halletz die Generalvollmacht übersandt. Wir fügen diese in der Anlage bei. Der Ersteller der Vollmacht ist auch der Darlehensgeber. 

Zum Zeitpunkt unseres Bewilligungsbeschlusses für die Geldzuwendung an den FC Hausham war die Generalvollmacht bereits wirksam.

Vor einigen Wochen erfolgte dann, wie ausgeführt, die Kündigung des Darlehens durch den Inhaber der Vollmacht. 

Wir haben versucht, mit dem Darlehensgeber in München in Kontakt zu treten. Bislang hat er uns noch nicht geantwortet.

Beschlussvorschlag

Für den Gemeinderat ergibt sich, dass die Finanzierung des neuen Vereinsheims beim Sportgelände an der Agip nicht gesichert ist. Dies ergibt sich aufgrund der Kündigung der Darlehensverträge und aufgrund fehlender Zahlungseingänge von Sponsoren. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham widerruft hiermit den Beschluss vom 19.09.2022 im Rahmen dessen eine Zahlungsbereitschaft in Höhe von insgesamt EUR 30.000,-- für den Verein FC Hausham erklärt wurde.

Beschluss

Für den Gemeinderat ergibt sich, dass die Finanzierung des neuen Vereinsheims beim Sportgelände an der Agip nicht gesichert ist. Dies ergibt sich aufgrund der Kündigung der Darlehensverträge und aufgrund fehlender Zahlungseingänge von Sponsoren. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham widerruft hiermit den Beschluss vom 19.09.2022 im Rahmen dessen eine Zahlungsbereitschaft in Höhe von insgesamt EUR 30.000,-- für den Verein FC Hausham erklärt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 15:52 Uhr