Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 677/3, Gem. Hausham, Nähe Frühlingstraße 6a Antragsteller: Alexandra Weber und Benjamin Köpf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 677/3 sowie 680/8, jeweils Gem. Hausham, den Abbruch einer bestehenden Garage/Schuppen und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 9,15 m x 12,00 und einer Wandhöhe von 5,86 m. Die Dachneigung beträgt 18°. Gleichzeitig wird an der nordöstlichen Hausseite eine Einzelgarage in Form einer Grenzgarage, ebenfalls mit einer Dachneigung von 18° errichtet.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im allgemeinen Wohngebiet. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. Die benötigten 2 Stellplätze werden durch eine Einzelgarage sowie einen Stellplatz nachgewiesen.

Die Abstandsfläche auf der nördlichen Giebelseite kann aufgrund der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht nachgewiesen werden, gemäß Art. 6 BayBO wäre die Abstandsfläche hingegen gewahrt. Entlang der Frühlingstraße herrscht eine relativ dichte Bebauung vor, so dass teilweise bereits bei den Häusern im Bestand die benötigte Abstandsfläche nicht erfüllt wird. Die Anwendung der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe würde daher zu einer unbeabsichtigten Härte und einer Ungleichbehandlung der Bauantragsteller führen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von der Satzung der Gemeinde Hausham über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eine Befreiung erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von der Satzung der Gemeinde Hausham über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2022 07:41 Uhr