Die Antragstellerin beantragt, eine Werbeanlage an der Südseite des Gebäudes über dem Eingangsbereich zum Sanitätshaus Estner zu errichten.
Die Werbeanlage besteht aus zwei Schriftzügen und wird aus Plexiglas / Aluminium hergestellt. Der Schriftzug „Estner“ ist indirekt hinterleuchtet, die Schriftgröße der einzelnen Buchstaben beträgt maximal 28,59 cm.
Außerdem soll neben dem Schriftzug das Werbelogo der Firma Estner als Formtransparent mit einer Höhe von 95,27 cm angebracht werden. Das Logo hat eine Größe von knapp 2 m² und wird ebenfalls mit LED-Beleuchtung ausgestattet.
Die gesamte Werbeanlage wird über eine Zeitschaltuhr gesteuert und über Nacht ausgeschaltet.
Da die Werbeanlage im Gesamten größer als 1 m² ist, handelt es sich um eine bauliche Anlage gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO, die einer Baugenehmigung bedarf. Zusätzlich ist die gemeindliche Werbeanlagensatzung zu beachten.
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham darf eine Buchstabenhöhe von 0,40 m nicht überschritten werden.
Beide Schriftzüge im Einzelnen betrachtet sind somit gemäß der gemeindlichen Satzung erlaubt.
Auch die Vorgabe, dass die Oberkante der Werbeanlage nicht höher angebracht werden darf als die Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses, maximal 4 m über der Oberkante der vor dem Grundstück gelegenen öffentlichen Verkehrsfläche, ist erfüllt.
Sowohl die beiden Schriftzüge als auch das Logo der Fa. Estner Sanitätshaus sind Markenzeichen dieser Firma und sollen auch aus einer weiteren Entfernung auf das orthopädische Geschäft aufmerksam machen.
Aufgrund der Lage der Anlagen an der Bahnlinie „Miesbach-Bayrischzell“ wurde die DB Netz AG um Stellungnahme gebeten, hat sich bisher aber nicht geäußert.