Vollzug der Straßenverkehrsgesetze; Änderung bzw. Anpassung der Beschilderung des Friedhofswegs; Anordnung von zwei Schildern "Betriebsgelände" mit Gefahrenzeichen 101 im Bereich des Agatharieder Wegs auf Höhe des Sägewerks


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der Anordnung vom 08.09.1983 wurde der Friedhofweg als gemeinsamer Geh- und Radweg gewidmet und dementsprechend mit dem Zeichen StVO 244 beschildert. Das bedeutet. Fußgänger und Radfahrer sind verpflichtet, auf diesem Weg zu gehen und zu fahren. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur bei straßenbegleitenden Geh- und Radwegen.

Mit Beschluss vom 29.04.2021 wurde die Änderung der Beschilderung in Gehweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei angeordnet. Damit dürfen Radfahrer den Weg benutzen, müssen aber nicht.
Aufgrund der Widmung von 1983 beginnt der Geh- und Radweg am Anwesen Müller zu Kasten 1 und endet direkt am Friedhof. Straßenbaulastträger für den gesamten Weg ist die Gemeinde Hausham, obwohl der Geh- und Radweg über das Privatgrundstück eines Sägewerks geführt wird. Dies führt vor allem im Bereich des Betriebsgeländes immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Radfahrern und dem Betriebsinhaber.

Im Hinblick auf diese Situation sollte die Beschilderung des Geh- und Radwegs (Zeichen 239 (Gehweg) samt Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) auf den tatsächlichen Beginn nördlich des Betriebsgeländes versetzt werden. Gleichzeitig sollte in selbiger Höhe die gleiche Beschilderung samt Beendigung mit dem Zusatzzeichen „Ende“ (Zeichen 1012-31) angebracht werden.

Außerdem wird auf Höhe des Agatharieder Wegs im Bereich des Sägewerks zweimal die Beschilderung 101 StVO (Achtung Gefahrenstelle) samt Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ angebracht, um auf die Gefahrensituationen des Betriebs nochmals hinzuweisen. Sinnvoll wäre, diese Beschilderung auch am Ende des Geh- und Radwegs von Norden her kommend anzubringen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Lage der Beschilderung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig wird das Ende des Geh- und Radwegs mit dem Zusatzzeichen „Ende“ verdeutlicht. An gleicher Stelle wird zudem die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ angebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung anzupassen. Vorab ist die erforderliche Anordnung auszustellen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, am Agatharieder Weg südlich und nordwestlich des Sägewerkgeländes die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ anzubringen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Anordnung auszustellen und zu vollziehen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Lage der Beschilderung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig wird das Ende des Geh- und Radwegs mit dem Zusatzzeichen „Ende“ verdeutlicht. An gleicher Stelle wird zudem die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ angebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung anzupassen. Vorab ist die erforderliche Anordnung auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, am Agatharieder Weg südlich und nordwestlich des Sägewerkgeländes die Zusatzbeschilderung „Betriebsgelände“ samt dem Gefahrenzeichen 101 „Achtung Gefahrenstelle“ anzubringen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Anordnung auszustellen und zu vollziehen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr