Vollzug der Wassergesetze; Gestaltung der Uferböschung am Nagelbach im Bereich des Friedhofes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Nagelbach hat seinen Ursprung im Süden des Gemeindegebiets am Nordhang des Heubergs. Er verläuft zunächst nach Norden entlang des westlichen Ortsrandes von Rain, durchzieht dann in nordöstlicher Richtung Wohnbebauung und den Friedhof und mündet schließlich in die Schlierach.
Der Oberlauf des Nagelbachs ist bis zum südlichen Ortsrand von Moosrain als Wildbach verzeichnet.

Im Südwesten Hausham ist der Nagelbach als Gewässer III. Ordnung eingestuft und unterliegt somit der Unterhaltspflicht der Gemeinde Hausham. Er durchläuft kurz vor seiner Mündung in die Schlierach den Friedhof von Hausham. Für die Gemeinde Hausham besteht ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK), das Aussagen zur Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Gewässer aufzeigt.

Da die Böschung nahe der letzten Gräberreihe stark abfällt, soll das dortige Gelände besucherfreundlicher umgestaltet werden.

Der Bach ist im Bereich des Friedhofes stark eingetieft, die Uferböschungen sind fast senkrecht, zum Teil stark übersteilt ausgebildet. Linksseitig ist das Ufer bis zur Böschungsschulter naturnah mit Wasserbausteinen verbaut (Anlage Bild 1). Auf der rechten Seite ist der Böschungsfuß naturnah mit Wasserbausteinen gesichert. Die Ufersicherung ist jedoch stark baufällig und weist bereits größere Lücken auf (Anlage Bild 3). An die Böschungskante schließt sich eine stark geneigte Rasenfläche an, die erst nahe der letzten Gräberreihe (Anlage Bild 2) eben ausgebildet ist.
Das Niveau der Bachsohle liegt ca. 3 m unter der Geländeoberkante des rechten Ufers. Das Sohlsubstrat ist steinig-grobkiesig ausgebildet.
Die Bachsohle weist ein Gefälle von ca. 3,2 % Neigung auf. Die mittlere Wasserführung des Baches betrug zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme ca. 1-2 l/s Abflussmenge.

Die dortigen Flächen im Friedhofsgelände werden intensiv als Parkrasen gepflegt (Anlage Bild 4). Entlang der Böschungskante entstand aus Samenanflug ein schmaler Gehölzsaum aus Hasel, Holunder und Eschen- und Erlen-Jungwuchs. In der Krautschicht finden sich stickstoffliebende Ruderalarten wie Brennnessel, Giersch, Kletten-Labrat und Kratzbeere. Auf dem gehölzfreien Abschnitt konnte sich im nährstoffliebenden Saum der Rainkohl dominant etablieren.

Aufgrund der Funktion des Nagelbachs als Kinderstube der Bachforelle ist aus Sicht der Fischerei ein Eingriff ins Bachbett auf ein Minimum zu begrenzen bzw. ganz zu vermeiden.

Um die genannte Maßnahme fachgerecht und naturnah auszuführen, wurden vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, Hochstätt, 3 Varianten ausgearbeitet:

Variante 1:
Das rechte Ufer wird im Prallhangbereich analog zur linken Seite bis auf Höhe der bestehenden linken Ufermauer naturnah mit Wasserbausteinen gesichert.
Im Anschluss an die Ufermauer wird das Gelände nach Osten bzw. Südosten abgetragen und ein ca. 1,20 m breiter Fußweg in Mineralbeton parallel zum Nagelbach geschaffen, der an den bestehenden Weg südlich der Urnenpavillons anbindet. Ein Zugang über eine behindertengerechte Rampe (Neigung kleiner 6% Gefälle) wird empfohlen, um den Weg für alle Friedhofsbesucher nutzbar zu machen.
Der Höhensprung zwischen Weg und bestehenden Geländeoberkante (max. 1 Meter) wird mit einer Trockenmauer abgefangen und die Mauerkrone mit kleinwüchsigen Sträuchern bepflanzt.
Aufgrund des großen Höhenunterschieds der nun zugänglichen neuen Böschungskante zur Bachsohle ist eine Absturzsicherung erforderlich, die durch eine entsprechende Vorpflanzung in das Landschaftsbild eingebunden werden kann.

Variante 2:
Die rechtsseitige Uferböschung wird hinter (östlich) des bestehenden Gehölzsaums auf einer Länge von ca. 25 m abgesenkt und als Rasenfläche mit aufgekiestem Fußweg (vgl. Variante 1) angelegt. Die Absenkung wird jedoch nur auf einer Länge von ca. 25 m bis zur Engstelle geführt. Am Ende des abgesenkten Weges kann eine kleine Treppe zum eigentlichen Friedhofsgelände wieder nach oben führen und eine Ruhebank als Abschluss des Weges vor der bestehenden Gehölzkulisse aufgestellt werden.
Die Kiesfläche wird mit Magerrasen (Schotterrasen) eingesät. An wenig frequentierten Stellen kann sich hier eine arten- und blütenreiche Vegetation entwickeln, die die Ruhezone visuell bereichert und zugleich als Nahrungshabitat für Insekten, z. B. Wildbienen dient.

Der Höhensprung zwischen Fußweg und bestehender Geländeoberkante (max. 1 Meter) wird mit einer Trockenmauer (ca. 12-15 m Länge) abgefangen und die Mauerkrone mit kleinwüchsigen Sträuchern bepflanzt.

Die bestehende, z.T. baufällige rechtsseitige Böschungsfußsicherung wird im gehölzfreien Teil ertüchtigt und mit einer Böschungssicherung aus rau gesetzten Wasserbausteinen im Prallhangbereich ergänzt (analog der gegenüber bestehenden Ufersicherung im Bereich der beiden Urnenfelder). Ein Eingriff in die Gewässersohle ist nicht vorgesehen.

Aufgrund des großen Höhenunterschieds der nun zugänglichen neuen Böschungskante zur Bachsohle ist eine Absturzsicherung erforderlich, die durch entsprechende Vorpflanzung in das Landschaftsbild eingebunden werden kann.

Variante 3:
Die rechtseitige Uferböschung wird hinter (östlich) des bestehenden Gehölzsaums lediglich abgeflacht und als geneigte Rasenfläche angelegt.





















Nachstehende Tabelle beschreibt die einzelnen Varianten im Hinblick auf Vor- und Nachteile bzw. Kosten.



Vorteil
Nachteil
Kosten
Variante 1
- Sichtachse zum   Urnenpavillon
- Erlebbarmachen des Baches
- (maschinelle) Pflege ebener Flächen leichter
- Aufstellen einer Ruhebank möglich
- Umgang um Gräberfeld entlang des Baches möglich
- massiver Eingriff in die Uferböschung
- Entfernen des Gehölzsaums
- hoher Ausgleichsbedarf für Eingriff in Gewässerbett und Gehölzsaum
- zur Umgestaltung schwere Maschinen erforderlich, Zugänglichkeit zur Baustelle jedoch sehr schwierig
- hohe Baukosten
- Absturzsicherung erforderlich (Bachböschung, Trockenmauer)
- behindertengerechter Zugang zum Bach wegen geringer Neigung der Rampe auf großer Länge des Wegs erforderlich


ca. 38.300,- Euro
Variante 2
- minimaler Eingriff in die Uferböschung
- in weiten Teilen Erhalt des Gehölzsaums
- Erlebbarmachen des Baches
- kein oder nur sehr geringer Ausgleichsbedarf
- Umgestaltung auch mit leichteren Maschinen möglich
- (maschinelle) Pflege ebener Flächen leichter
- geringere Baukosten
- Aufstellen einer Ruhebank möglich
- Anlage eines Wildblumenstreifens
- teilweise Verschwinden des Baches hinter dichtem Bewuchs
- fehlende Sichtachse zum Urnenpavillon
- Absturzsicherung erforderlich (Trockenmauer, evtl. Bachböschung)


ca. 25.500,- Euro 
Variante 3
- minimaler Eingriff in die Uferböschung
- Erhalt des Gehölzsaums
- kein Ausgleichsbedarf
- Umgestaltung auch mit leichteren Maschinen möglich
- sehr geringe Baukosten
- Verschwinden des Baches hinter dichtem Bewuchs
- fehlende Sichtachse zum Urnenpavillon
- (maschinelle) Pflege abfallender Flächen schwieriger
- Aufstellen einer Ruhebank wegen schräg verlaufender Böschung nicht möglich


ca. 7.000,- Euro


Nach Einschätzung des Zweckverbandes wäre Variante 2 aus bautechnischer, gestalterischer und ökologischer Sicht die optimalste und geeignetste Lösung, um die naturschutzfachlichen und sämtliche Belange der Fischerei am besten zu berücksichtigen.

Bei dem vor Beginn der Sitzung stattgefundenen Ortstermin wurden die verschiedenen Varianten mit Frau Jäger vom Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung erörtert. Hierbei wurde festgelegt, die Variante 2 nochmals anzupassen. Der Zweckverband wird eine neue Planung erarbeiten.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Vorlage der neuen Planunterlagen verschoben.

Ohne Beschluss

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr