Bauantrag zur Energetischen Sanierung des bestehenden Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Erschließung- und Balkonbaus; Grundstück: Flur-Nr. 1096/2, Gem. Hausham, Miesbacher Str. 23 Antragsteller: Peter Schneider


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das in die Jahre gekommene Mehrfamilienhaus auf Flur-Nr. 1096/2 energetisch zu sanieren.

Es sollen 4 Wohnungen à 84,56 m² entstehen. Durch die Sanierung entsteht eine Wandhöhe von 10,26 m und eine Dachneigung von 20°. Um die Wohnung im Dachgeschoss vollwertig nutzen zu können, wird an der Westseite ein 8,40 m breiter Quergiebel eingebaut.

Im Osten soll ein Treppenhaus mit Aufzug angebaut werden. Der Anbau hat 8,30 m x 3,20 m, eine Wandhöhe von 10,68 m und ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6°.

Auf der Westseite sollen 3 Balkone mit 8,40 m x 1,80 m angebaut werden. Im Erdgeschoss soll eine Terrasse mit 20,56 m² entstehen.

Die benötigten 8 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.  

Das Grundstück liegt in einen Mischgebiet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.  Für das Pultdach des Treppenhauses wird eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.  Für das Pultdach des Treppenhauses wird eine Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt. Für die südliche Abstandsfläche wird eine Befreiung von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr