Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus für Pelletsheizung; Grundstück: Flur-Nr. 1214/16, Gem. Hausham, Holz 53 Antragsteller: Max Hopf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1214/16 einen Anbau für eine Pelletheizung zu errichten.
Das Grundstück befindet sich in dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“. 

Der Anbau auf der nordwestlichen Seite für die Pelletheizung soll 2,00 m x 2,00 m betragen.
Die Baugrenze wird auf der nördlichen Seite um 0,5 m² überschritten.
Für das Bauvorhaben wurde von der Gemeinde bereits eine Ausnahme von Punkt 4.1 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“ für die Verwendung von Holzpellets erteilt sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der nördlichen Baugrenze
Nach Ansicht des Landratsamtes Miesbach handelt es sich bei dem 4 m² großen Anbau aber nicht um ein nach Art. 57 BayBO verfahrensfreies Vorhaben, da durch die Pelletheizung ein technisch-funktionaler Zusammenhang mit dem Bestandsgebäude entsteht und es sich damit nicht mehr um ein eigenständiges Gebäude handelt.
Der Antragsteller hat auf seinem Grundstück und am Gebäude bereits viele Möglichkeiten, die der Bebauungsplan Nr. 2 zuläßt, ausgeschöpft.

Auf dem Grundstück befinden sich folgende Gebäude bzw. Änderungen am Bestandsgebäude:
  1. Gartenhäuschen größer 4 m², widerspricht der textlichen Festsetzung 2.4
  2. Zusätzliches Gartenhäuschen
  3. Stellplatz auf dem Grundstück (wurde wegen Schwerbehinderung genehmigt), mittlerweile ist der Stellplatz zu einem Carport geworden. Dies wurde am 15.04.2008 genehmigt mit der Auflage, dass der Unterstand mindestens an zwei Seiten offen ist und nur eine Größe von 5,50 m x 3,00 m aufweist. An den Unterstand wurde noch ein überdachter Holzlagerplatz angebaut.
  4. Die giebelseitige Veranda wurde geschlossen.
  5. Anbau eines Wintergartens an der Südseite, der auch die Baugrenze überschreitet. Wird vom Landratsamt geduldet. 
  6. Errichtung einer Eingangsüberdachung.
  7. Begradigen der Wände.
Einbau eines Holzkachelofens.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr