Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 707/8, Gem. Hausham, Nähe Huberspitzweg 1 Antragsteller: Hörfurter Martina und Philipp


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/8 ein Einfamilienhaus zu bauen. 
Das Grundstück, auf dem das Gebäude gebaut werden soll, kann noch dem Innenbereich zugeordnet werden. 
Das geplante Gebäude befindet sich topographisch auf der gleichen Höhenlinie wie die westlich anschließende Garage und schneidet mit der östlichen Gebäudekante in den auf dem östlichen Grundstücksbereich befindlichen Hang ab. Diese Geländeerhebung, die sich auf dem östlichen angrenzenden Grundstück fortzieht, bildet eine topographische Zäsur zum Außenbereich.
Der überplante Grundstücksbereich zwischen Garage und Hang kann deshalb als Baulücke angesehen werden, wodurch die Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgen kann. Es liegt in einem allgemeinen Wohngebiet.

Das Einfamilienhaus soll mit den Maßen 11,30 m x 9,12 m errichtet werden. Die nordwestliche Wandhöhe beträgt 7,83 m und die südöstliche 5,08 m durch die Hanglage. Die Dachneigung beträgt 20°. Die Garage wird aufgrund der Hanglage in den Keller mit eingebaut und ist über die nördliche Grundstücksseite befahrbar. 

Die benötigten 2 Stellplätze werden durch die Garage nachgewiesen.
Eine Abstandsflächenübernahme für das Nachbargrundstück liegt vor.

Baurechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr