Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 688, Gem. Hausham, Alpenstraße 64
Bauherr: Praschak Christian
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 688 ein Einfamilienhaus mit 12,00 m x 9,75 m, einer Wandhöhe von 5,86 m, einer Firsthöhe von 7,64 m und einer Dachneigung von 20 ° zu errichten.
Aufgrund der Hanglage ergibt sich im Osten teilweise eine Wandhöhe bis zu 7 m und eine sichtbare Firsthöhe bis zu 8,80 m.
Der an das bestehende Wohnhaus nach Richtung Osten geplante Anbau wird nach Süden hin in einer Flucht mit dem Bestandsgebäude errichtet wird und ragt in nördlicher Richtung um 2,45 m über das Bestandsgebäude hinaus.
Das Grundstück grenzt im Osten an den Außenbereich an. Nach Ortseinsicht mit dem Landratsamt Miesbach kann das Baufeld aber dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Die 2 benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme für 3,34 m² liegt vor, die restlichen Abstandsflächen können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Bauplanrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr