Öffentliche Toilette Volksfestplatz; Grundstück: Flur-Nr. 714/0, Gem. Hausham Antragsteller: Gemeinde Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die öffentliche Toilette im Bereich des Volksfestplatzes war bereits Abstimmungsgegenstand in der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2022. 

Es wurde dabei mehrheitlich durch den Gemeinderat beschlossen, dass eine Toilettenanlage auf der Grundlage der vorgelegten Pläne durch den Bauhof der Gemeinde Hausham errichtet wird. 

Um die Angelegenheit voranzutreiben, erfolgte umgehend eine Eingabeplanung für den notwendigen Bauantrag durch das Büro Haager & Eham. Die Frage des gemeindlichen Einvernehmens war dann Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2022. 

Im Rahmen dieser Sitzung wurde die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mehrheitlich verweigert. 

Es erfolgten sodann nochmals umfangreiche Gespräche mit den Mitgliedern des Bauausschusses. 

Auf der Grundlage dieser Gespräche wurde die aktuell vorliegende Planung erarbeitet. 

Die Gebäudelänge hat sich durch diese Überarbeitung von ca. 11 m auf 9,97 m verringert, die Breite des Gebäudes hat sich von 7,50 m auf 7,01 m verringert. Eine Reduzierung der Gebäudehöhe um 30 cm auf eine Wandhöhe von 3,62 m mit einer Dachneigung von 20° ist vorgesehen. 

Diese Modifizierungen ermöglichen nach Auskunft des Ingenieurbüros Haager & Eham immer noch eine den Anforderungen für eine öffentliche Toilettenanlage entsprechende ausreichende Funktionalität 
Eine weitere Verkleinerung des Gebäudes würde erhebliche Auswirkungen auf die Funktionalität bzw. die Nutzung (technischer Zugang u. a.) haben. 

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.

Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.06.2022 17:44 Uhr