Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vert. d. Herrn Werth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und ein Dreifamilien-Wohnhaus sowie ein Doppelwohnhaus mit Garagen zu errichten. 
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld ausführlich mit den Fachabteilungen Wasserwirtschaft und Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt besprochen. Im Grundsatz besteht von Seiten der beiden Behörden Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Gemäß Besprechung vom 10.11.2021 wäre eine Bachverlegung in geringem Umfang möglich, soll in der Baugenehmigung eine Auflage den Rückbau des Teichs untersagen und sollte das Doppelhaus mit den Maßen 15,00 m x 10,00 m errichtet werden.

Aufgrund der nunmehr festgelegten Lage des Gebäudes muss der Bachlauf Flur-Nr. 856/2 (Drahtbachgraben) für das Doppelwohnhaus bzw. für die Freiflächen nicht verlegt werden. 

Das Doppelwohnhaus soll mit einer Fläche von 15,00 m x 10,00 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26 ° errichtet werden.

Die benötigten Stellplätze können durch 2 Garagenstellplätze und 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Dienstbarkeiten hinsichtlich Geh- und Fahrtrecht sowie Ver- und Entsorgungsleitungen liegen vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 12:17 Uhr