Neubau eines Betriebsgebäudes; Grundstück: Flur-Nr. 1103/40, Gem. Hausham, Nähe Industriestraße Antragsteller: Adrian Kopsch


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur- Nr. 1103/40 ein Betriebsgebäude mit Betriebswohnung für seinen Landschafts- und Gartenbaubetrieb zu bauen. Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet.

Das Bauvorhaben soll mit den Maßen 15,24 m x 10,99 m, einer Firsthöhe von 10,48 m und einer Wandhöhe von 8,30 m errichtet werden. Die Dachneigung soll 18 ° haben. 
Im Untergeschoss sollen eine Garage mit Gerätelager, eine Wärmeluftheizung und ein WC- und Duschbereich entstehen. 

Im Erdgeschoss soll die Betriebswohnung für den Antragsteller entstehen.

Die benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Gebäude steht unmittelbar an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, da geplant ist, dass der Grundstückseigentümer des westlichen Grundstücks ebenfalls ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet und so ein Gesamtgebäude im Stil eines Doppelhauses entsteht. Der Grundstücksnachbar hat bis zur Erstellung des eigenen Grenzgebäudes die erforderliche Mindestabstandsfläche von 3 Meter übernommen. Das nach gemeindlicher Gestaltungssatzung erforderliche Vordach wird bis zur Erstellung des Nachbargebäudes errichtet.

Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hanggrundstück, so dass das Untergeschoss / Garagen teilweise in den Hang gebaut wird und der Eingangsbereich zur Wohnung hangaufwärts ebenerdig ist. Hierfür sind teilweise Abgrabungen über 2 Meter erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der erforderlichen Abgrabungen eine Abweichung erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 5 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes wird hinsichtlich der erforderlichen Abgrabungen eine Abweichung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 12:17 Uhr