Umbau Einfamilienhaus für eine 2. Wohneinheit, Balkonverlängerung mit Außentreppe, Balkonverbreiterung und Anbau eines Wintergartens; Grundstück: Flur- Nr. 1170/64, Gem. Hausham, Blumenstraße 7 Antragsteller: Kornelia und Erich Reithmeier


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1170/64 in das bestehende Einfamilienhaus durch einen Umbau eine 2 Wohneinheit zu integrieren.

Die neu geschaffene zweite Wohneinheit erhält einen eigenständigen Zugang über die Verbreiterung des bestehenden Balkons um ca. 1,00 m nach Süden. Dadurch überschreitet der Balkon die Baugrenze. Erschlossen wird der Steg über eine bestehende ergänzte Geländetreppe. Westlich nimmt die Erweiterung Bezug zur hervorspringenden Außenwand des Nachbarhauses. Das bestehende Holzgeländer wird um die Verbreiterung nach außen versetzt. Die bestehende Gestaltung bleibt hierdurch erhalten.

Im Erdgeschoss werden Küche und Esszimmer umgebaut. Ein Schlafzimmer wird ergänzt. Als Ersatz für das entfallene Esszimmer soll eine kleine Wohnraumerweiterung nach Osten in Form eines Wintergartens geschaffen werden. Die Wohnraumerweiterung liegt mit einer Fläche von 3 m x 4,5 m über der Baugrenze. Die Mindestabstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze wird eingehalten. 

Für die Wohneinheit im Obergeschoss und Dachgeschoss soll der bestehende Balkon auf der Ostseite um 4,00 m und auf der Nordseite um 3,47 m verlängert werden. An den verlängerten Balkon wird eine Außentreppe angebaut. 

Durch den Einbau einer 2. Wohneinheit sind insgesamt 4 Stellplätze vorzuhalten. Aufgrund des von Süden nach Norden ansteigenden Geländes auf dem Grundstück und der Änderung der Zugangssituation ist aber nur die Errichtung von insgesamt 3 Stellplätzen möglich. Die Antragsteller beantragen deshalb eine Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Rathausstraße“ und überschreitet mit dem geplanten Wintergarten im Osten und der Verbreiterung des Balkons im Süden die im Bebauungsplans festgesetzten Baugrenzen. 
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da mit diesem Bauvorhaben in einem Bestandsbau ohne allzu große Änderungen an der optischen Gestaltung eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden soll, ist eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Allerdings wird durch die Anbauten Wintergarten, südliche Balkonverbreiterung und Außentreppe die Grundfläche um ca. 25 % überschritten und wird damit vom Landratsamt Miesbach nicht mehr als so geringfügig angesehen, um als Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt zu werden. Eine Möglichkeit, um die Umbauten im geplanten Umfang errichten zu können, ist die Änderung des Bebauungsplans, z.B. hinsichtlich der zulässigen Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu.

       Abstimmung ____ : ____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 6 „Rathausstraße“ zu ändern und künftig die Errichtung von Wintergärten außerhalb der Baugrenzen zuzulassen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

       Abstimmung ____ :____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 12:17 Uhr