Bauantrag zum Neubau eines Bio-Heizkraftwerks zur Nahwärmeversorgung und Geländeauffüllung im Bereich der bestehenden Verladerampen; Grundstück Flur-Nr. 1353/61, Gem. Hausham, Brentenstraße 9 Antragsteller: Eham Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Bio-Heizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung errichten. 
Das Grundstück liegt gemäß Flächennutzungsplan in einem Gewerbegebiet.
Der Neubau soll auf der bisher als Parkplatz genutzten Fläche nördlich der Bestandshalle mit den Maßen 16 m x 6,48 m, Wandhöhe 6,24 m und einem eingeschossigen Anbau von 2,58 m x 6,76 m errichtet werden. Beide Gebäudeteile sind mit einem Flachdach versehen. An der Westseite wird unterirdisch eine 5,70 m x 2,33 m und 1,20 m tiefe Hackschnitzel-Füllgrube angebaut. 

Derzeit ist geplant, die Nord- und Ostfassade sowie den eingeschossigen Anbau mit Holzlamellen zu verkleiden. Da sich das Gebäude aber in die umgebende Bebauung einfügen soll, sind an Stelle der geplanten Lamellenbekleidung auch nur verputzte Wände möglich.
Die ca. 2,30 m über das Dach hinausragenden Kamine sowie der westliche Außenkamin sind aus Edelstahl.
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Zudem soll im Bereich der Verladerampen das Gelände bis auf Straßenniveau aufgefüllt werden und auf der dadurch entstehenden ebenen Fläche Parkplätze angelegt werden.

Aufgrund der Nutzungen der Bestandshalle und des geplanten Neubaus sind insgesamt 47 Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Grundstück können insgesamt 48 Stellplätze nachgewiesen werden.
Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Da das Bio-Heizkraftwerk einen gesonderten Trinkwasseranschluss benötigt, ist eine Sondervereinbarung gemäß § 9 Abs. 2 der gemeindlichen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung hinsichtlich des 2. Grundstücksanschlusses zu schließen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 16:43 Uhr