Tekturantrag zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes, der Tenne und Neubau eines Hackschnitzelbunkers; Grundstück Flur Nr. 1361, Gem. Hausham, Althausham 14 Antragssteller: Schmotz Max


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Miesbach -Staatliches Bauamt- vom 01.08.2016 wurde dem Antragsteller die Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes, Tenne und Hackschnitzelbunker genehmigt.

Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, den Hackschnitzelbunker und den Heizungsraum mit einem Obergeschoss zu überbauen und den Dachüberstand zu erweitern. 

Das Anwesen des Antragstellers liegt in einem Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO. Dorfgebiete dienen u.a. der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.

Der Dachüberstand soll geradlinig fortgeführt werden, wie bereits in dem Antragsverfahren aus 2016 angegeben. Beeinträchtigungen bei dem gemeindlichen Feldweg sind nicht erkennbar, da die Durchfahrtshöhe, wie bereits vorhanden, auch weiterhin gewahrt bleibt.

Abstandsflächen kommen sowohl auf der gemeindlichen Wegefläche als auch auf dem Grundstück des Nachbarn zum Tragen. Eine Abstandsflächenübernahme von Seiten der Gemeinde Hausham wurde bereits mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2016 erteilt. Von dem Eigentürmer des Nachbargrundstückes wurde die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme ebenfalls erteilt und mit den Bauantragsunterlagen vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 16:43 Uhr