Klarstellungssatzung Tratberg III; Vorstellung eines Konzepts zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 1202/33, Gem. Hausham, Tratberg III 2 Antragsteller: Dr. Kurtz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr. 1202/33 liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung, jetzt Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III.
Laut Satzung ist festgelegt, dass eine Wohnbebauung mit 13,00 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,10 m hangabwärts und 5,30 m hangaufwärts erfolgen darf. Es sind auch zwei Baufenster für Garagen festgelegt. Die durch Gebäude überbaubare Grundfläche beträgt 200 m² zuzüglich ca. 150 m² für die Flächen für Stellplätze, Zufahrten und Zuwegung.

In der Sitzung vom 29.04.2021 wurde eine Änderung der Satzung entsprechend dem in der Sitzung vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten beschlossen. Dieses Änderungsverfahren wurde nicht durchgeführt, da unmittelbar nach der Sitzung bekannt wurde, dass die Antragstellerin das Grundstück verkauf hat.

Der neue Grundstückseigentümer hat nunmehr ein neues Konzept zur Bebauung des Grundstücks vorgelegt.

Das Konzept beinhaltet eine Unterflurgarage mit den Maßen 10,90 m x 9,60 m sowie einen sichtbaren Hauskörper mit den Maßen 14,40 m x 6,40 m. An diesen sichtbaren Baukörper schließt sich östlich über 2 Verbindungskorridore ein L-förmiger Baukörper mit den Maßen 30,65 m x 11 m/6,45 m an, der nahezu unsichtbar in den Hang eingeschoben wird. Die Wandhöhe beider Baukörper beträgt 3,20 m, wobei der sichtbare Hauskörper mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 40° versehen werden soll, während der L-förmige Baukörper ein begrüntes Flachdach erhält und sich damit optisch in den natürlichen Hangverlauf einfügt.
Die überbaute Grundfläche ändert sich durch die geplante ebenerdige Bebauung auf ca. 444 m².

Um dieses Konzept umzusetzen, ist eine Änderung der Satzung erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Kosten der Planänderung hat der Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Kosten der Planänderung hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.02.2023 16:43 Uhr